Nach dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum10 H-Gesetz hat der vertretende Rechtanwalt Helmut Loiblaus Regensburg die gültige Rechtslage analysiert. Weitere geeignete Rechtmittel, vor allem eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, gibt es demnach mangels Erfolgschancen nicht.
Trotzdem sieht Loibl noch Potenzial für neue Windparks, die trotz der 10 H-Regelung sogar näher als 2000 Meter an Wohnhäusern liegen dürften. Hierfür gibt es in dem Urteil einen Aspekt, der bisher in der Öffentlichkeit noch kaum wahrgenommen worden sei. Das Gericht hat es als verfassungswidrig erklärt, dass Nachbargemeinden gegen Bauvorhaben von Windkraftanlagen innerhalb von 10 H Einspruch erheben können. Das Einvernehmen der Nachbargemeinde zu Bebauungsplänen, die geringere Abstände als 10 H zulassen, sei nun nicht mehr nötig. „Das ist ein kleiner Erfolg unserer Verfassungsklage“, sagte Kläger Hans-Josef Fell.
Planer von Windparks könnten in Bayern trotz der erschwerten Bedingungen vor Ort neue Projekte in Angriff nehmen, wenn Städte und Gemeinden auf ihren Gebieten einen Bauleitplan pro Windkraft aufstellen und damit die 10 H-Grenze außer Kraft setzen. Das sei vor allem dort erfolgversprechend, wo bereits im Rahmen der Regionalplanung Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen wurden.