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Neue Verordnung begrenzt Windkraft im Norden

Der Verordnungsentwurf für die Netzausbaugebiete in Norddeutschland liegt vor. Kritiker befürchten, dass das die Windkraft im Norden abwürgen könnte.

Lesezeit: 3 Minuten

Der langsame Ausbau der Stromnetze in Norddeutschland hemmt die Energiewende. So sieht es zumindest die Bundesregierung. Denn die Windparks könnten mehr Strom produzieren, wenn das Stromnetz die Mengen aufnehmen könnte. So aber müssen viele Windparks an windreichen Tagen bei gleichzeitig geringer Stromnachfrage abgeschaltet werden.


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Daher will der Gesetzgeber mit dem novellierten Erneuerbaren-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2017) den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien möglichst netzverträglich gestalten. Dafür soll der Zubau von Windenergieanlagen an Land in den Gebieten, in denen die Übertragungsnetze von Windenergie besonders stark belastet sind, künftig gesteuert werden. Hierfür hat der Gesetzgeber ein Netzausbaugebiet definiert, in dem er  vorübergehend den weiteren Ausbau von Windenergieanlagen begrenzt. Nach Angaben der Rechtsanwaltskanzlei Maslaton aus Leipzig ist soll der Zubau von neuen Anlagen auf 58 % der installierten Leistung an Windenergie begrenzt werden, die im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2013 bis 2015 in diesem Gebiet in Betrieb genommen worden ist.


Zur Umsetzung hat die Bundesnetzagentur eine Verordnung erarbeitet, die jetzt als Entwurf vorliegt. Diese Netzausbaugebietsverordnung (kurz: NAGV) bestimmt, dass sich das Netzausbaugebiet entlang der gesamten Küstenregion von der niederländischen Grenze bis zur polnischen Grenze erstrecken und dabei den nördlichen Teil Niedersachsens sowie die Fläche Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns sowie die Stadtstaaten Hamburg und Bremen erfassen wird. Wie die Kanzlei Maslaton analysiert hat, benennt die Verordnung die konkret betroffenen Kreise, Landkreise und kreisfreien Städte.


Insgesamt umfasst das Netzausbaugebiet laut Verordnungsbegründung eine zusammenhängende Fläche von ca. 17 % des gesamten Bundesgebiets. Die jährliche Obergrenze soll in dem Ausschreibungsverfahren ab 2017 auf 902 MWfestgesetzt werden. Dies würde 58% der in den Jahren 2013 bis 2015 durchschnittlich in diesem Gebiet in Betrieb genommen Leistung an Windenergieanlagen an Land von 1.555 MW entsprechen. Die Obergrenze soll dabei gleichmäßig auf die Gebotstermine eines Kalenderjahres verteilen, so dass sich für die drei Gebotstermine im Jahr 2017 jeweils eine bezuschlagbare Menge von 300,66 MW ergäbe. Darüber hinausgehende Gebote für Standorte im Netzausbaugebiet erhalten hingegen keinen Zuschlag, sondern müssen vielmehr aussortiert werden, stellt die Kanzlei fest. Der Verordnungsentwurf befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung. Planmäßig soll die Verordnung zum 01.03.2017 in Kraft treten.


Netzpläne der Regierung würgen Windkraft im Norden ab


„Den Ausbau der Windenergie im Norden derart zu blockieren, ist die falsche Antwort auf die Netzengpässe“, kritisiert Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Stattdessen müsse der nötige Netzausbau vorangebracht und unflexible Kohle- und Atomkraftwerke schneller vom Netz genommen werden. Dann gäbe es auch weniger Engpässe im Netz. Der Ökostrom aus Norddeutschland werde bundesweit dringend für Energiewende und Klimaschutz gebraucht.


Statt die Windenergie abzuwürgen und Windkraftanlagen abzuschalten, sollte der CO2-freie Strom anderweitig genutzt werden, fordert Verlinden. Der Ökostrom könnte zum Beispiel für Wärmenetze, Speichermedien oder Industrieprozesse genutzt werden. Doch statt hier mutig voranzugehen, bremse die Große Koalition die Energiewende an allen Ecken und Enden aus.



,,Das vom Bundeswirtschaftsministerium geplante Netzausbaugebiet ist sachlich fragwürdig und setzt falsche politische Signale“, sagt auch Dr. Stefan Dietrich vom Windkraftprojektierer Windwärts Energie aus Niedersachsen.  Es bestehe die Gefahr, dass nicht nur die Ausbauziele verfehlt werden, sondern auch die durch die Ausschreibungen angestrebte Kostensenkung konterkariert werde.

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