Das Bundesumweltministerium hat einen Entwurf für ein Fracking-Gesetz vorgelegt. Das Papier sieht ein grundsätzliches Verbot von Bohrungen oberhalb von 3000 m vor. Experten schätzen, dass sich in Deutschland die meisten Gasvorkommen in deutlich tieferen Schichten befinden.
Nur Probebohrungen will die Regierung in der obersten Schicht (bis 3000 m) erlauben, die aber strengen Auflagen unterliegen. Sollten die Unternehmen bei den Testbohrungen auf Gasvorkommen stoßen, kann eine sechsköpfige Expertenkommission das grundsätzliche Verbot aufheben. Aber nur dann, wenn diese mehrheitlich zu dem Schluss kommt, dass von dem konkreten Projekt keine Gefahren für Grund und Boden ausgehen. Im zweiten Schritt müssen dann noch Bergbauämter und die örtlichen Wasserbehörden den Bohrungen zustimmen, die aber dem Fracken grundsätzlich sehr kritisch gegenüberstehen. Zudem verlangt der Gesetzesentwurf von den Unternehmen, alle Chemikalien zu nennen, die beim Bohren zum Einsatz kommen.
„Wir legen damit die strengsten Regelungen im Bereich Fracking vor, die es jemals gab“, zitiert die Süddeutsche Zeitung die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Der Schutz des Trinkwassers habe oberste Priorität. Daher können die Länder die Regeln auch noch zusätzlich verschärfen.