Das neue Förderprogramm für Solarstromspeicher ist gestern (1. März 2016) gestartet. Es gewährt Anlagenbetreibern zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse. Wer eine bestehende Solarstromanlage mit einem Heimspeicher nachrüstet oder eine neue Anlage mit Speicher installiert, kann 25 Prozent der förderfähigen Kosten als Tilgungszuschuss erhalten. Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen.
Wie hoch die neuen Förderzuschüsse im Einzelfall ausfallen, hängt von der Leistung der zugehörigen Photovoltaik-Anlage und den Anschaffungskosten des Speichersystems ab, teilt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) mit. Die Höhe der Tilgungszuschüsse sinkt je nach Zeitpunkt der Antragstellung stufenweise von 25 % auf 10 % der förderfähigen Kosten.
Die Nachrüstung eines Speichers wird nur gefördert, wenn die zugehörige Solaranlage nach dem 31.12.2012 errichtet wurde. Der Fördersatz liegt während des ersten Halbjahrs 2016 bei maximal 500 Euro pro Kilowatt Solaranlagen-Leistung, bei Nachrüstung bei maximal 550 Euro.
Der Gesetzgeber will, dass mehr selbst erzeugter Solarstrom direkt vor Ort verbraucht wird. Daher stellt er zwei Förderbedingungen, wie der BSW erläutert:
- Der Betreiber der Photovoltaik-Anlage verpflichtet sich, die Einspeiseleistung seiner Solarstrom-Anlage auf 50 Prozent der Anlagenleistung zu reduzieren. Der restliche kann direkt selbst verbraucht oder in den Speicher für den späteren Verbrauch geladen werden. Der eingespeiste Strom wird nach dem EEG vergütet.
- Es werden nur Speichersysteme gefördert, für die der Hersteller eine 10-jährige Zeitwertgarantie mitliefert. Das bedeutet: Der Anlagenbetreiber bekommt bei Eintreten eines Defekts innerhalb der ersten zehn Jahre den jeweiligen Zeitwert der Batterie ersetzt.