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Pflanzenabfälle in Biogasanlagen wieder erlaubt

Pflanzenabfälle in Biogasanlagen wieder erlaubt Biogasanlagen können ab sofort wieder wie gewohnt Pflanzenabfälle aus Gärten, kommunalen Parkanlagen, Sportplätzen und der Landschaftspflege verwerten und daraus erneuerbaren Strom produzieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Biogasanlagen können ab sofort wieder wie gewohnt Pflanzenabfälle aus Gärten, kommunalen Parkanlagen, Sportplätzen und der Landschaftspflege verwerten und daraus erneuerbaren Strom produzieren. Darauf hat der Fachverband Biogas (FvB) hingewiesen.


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Seit August 2014 war der Einsatz der Reststoffe durch eine klärungsbedürftige Rechtslage im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) umstritten. Nach juristischer Einschätzung sei es nicht auszuschließen gewesen, dass der Einsatz von Grüngut zum Verlust der kompletten Vergütung für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe und damit in die Insolvenz geführt hätte. Man habe sich daraufhin für eine Klärung des Sachverhaltes beim Bundeswirtschaftsministerium eingesetzt. Nun sei klargestellt worden, dass Grüngut weiterhin als nachwachsender Rohstoff im Sinne des EEG gelte. FvB-Hauptgeschäftsführer Dr. Claudius da Costa Gomez betonte, die Verständigung biete den Betreibern Rechtssicherheit und ermögliche eine sinnvolle Verwertung der Abfälle.


Er erinnerte aber gleichzeitig an die wirtschaftliche Schieflage von mehr als 100 Biogaserzeugern des Ökolandbaus, weil die Neudefinition im EEG keine gesonderte Förderung für den Anbau von Klee, Luzerne und deren Mischungen mit Gras mehr vorsehe. Auch hier verhinderte der Gesetzgeber durch eine unklare Rechtslage den Einsatz von ökologisch sehr förderungswürdigen, ohnehin in der Landwirtschaft anfallenden Substraten zur Erzeugung von Strom und Wärme, beklagte da Costa Gomez. Der Fachverband werde sich dafür einsetzen, auch hier eine einvernehmliche und rechtssichere Lösung mit dem Ministerium herbeizuführen.

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