In acht Wochen könnte ein neues Zeitalter bei der künftigen Förderung der erneuerbaren Energienbeginnen. Denn am 15. April startet die Bundesnetzagentur die erste Ausschreibung der Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Diese Ausschreibungen finden in dem Pilotverfahren, das ab 2017 für alle Erneuerbaren gelten könnte, jährlich in drei Runden statt. Jede Gebotsrunde gibt die Bundesnetzagentur etwa acht Wochen vor dem Termin auf ihren Internetseiten www.bundesnetzagentur.de/ee-ausschreibungen bekannt. Dort können sich Interessenten auch über die zwingend einzuhaltenden Formatvorgaben für das Verfahren informieren.
Investoren können jetzt ihre Gebote für die erste Ausschreibung bis zum 15. April bei der Bundesnetzagentur abgeben. Für diesen Gebotstermin beträgt das Ausschreibungsvolumen 150 MW, das Höchstgebot liegt bei 11,29 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Den Geboten müssen die Bieter Angaben und Unterlagen zu den Flächen beifügen, auf denen die Anlagen errichtet werden sollen. Die Gebote müssen sich auf eine bestimmte Förderhöhe in ct/kWh für den in den Anlagen erzeugten Strom sowie auf eine Anlagengröße in Kilowatt beziehen. Die niedrigsten Gebote zur Förderhöhe erhalten den Zuschlag. Es werden so viele Gebote berücksichtigt, bis das Volumen der jeweiligen Ausschreibungsrunde erreicht ist.