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Prokon wird Genossenschaft

Die Gläubiger des insolventen Windparkbetreibers Prokon haben sich gestern für die Gründung einer Genossenschaft entschieden. Der Energiekonzern EnBW ist damit als Investor nicht zum Zuge gekommen.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit großer Mehrheit hat sich gestern die Gläubigerversammlung der insolventen Prokon Regenerative Energien GmbH für die Fortführung in Form einer Genossenschaft entschieden. Bereits vor der Gläubigerversammlung hatten sich nach Aussage des Insolvenzverwalters zahlreiche Genussrechtsinhaber bereit erklärt, einen Teil ihrer Insolvenzforderungen in Anteile an einer künftigen Prokon-Genossenschaft zu wandeln. Von den rund 1,44 Milliarden Euro Genussrechtskapital hatten sich Genussrechtsinhaber mit einem Kapital von über 865 Mio. Euro – etwa 60% – für eine solche Wandlung entschieden. Damit seien die Vorgaben des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes (RWGV), der eine Größenordnung von 660 Mio. Euro für die Gründung für erforderlich gehalten hatte, weit überschritten worden.


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Wie es jetzt weitergeht


Der beschlossene Insolvenzplan muss nun noch durch das Insolvenzgericht bestätigt werden. Anschließend kann dann die Umwandlung in eine Genossenschaft erfolgen. Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist laut Insolvenzverwalter für den 31.07.2015 oder den 31.08.2015 vorgesehen. Für den Neustart als Genossenschaft ist in Abstimmung mit dem RWGV bereits ein fünfköpfiger Aufsichtsrat etabliert. Geführt wird er von Udo Wittler, dem früheren Vorstandsvorsitzenden der BAG-Bank Hamm. Sein Stellvertreter wird Wolfgang Siegel, Vorstandsvorsitzender des Vereins "Freunde von Prokon". Weitere Mitglieder werden ein Wirtschaftsprüfer und zwei Betriebswirte sein.

Den Vorstand der Genossenschaft wird zunächst der aktuelle Geschäftsführer von Prokon, der Unternehmensberater Kai Peppmeier, gemeinsam mit seinem Kollegen Markus Bennemann übernehmen.


EnBW kommt nicht zum Zuge


Die Entscheidung sei ein Meilenstein in der Geschichte der Bürgerenergie, begrüßt das Bündnis Bürgerenergie die Überführung in eine Genossenschaft. Die Genussrechtsinhaber könnten zukünftig mitbestimmen, wenn es um die weitere Entwicklung von Prokon geht und die Energiewende aktiv mitgestalten.

Das alternative Angebot des mitbietenden Energieriesen EnBW habe die Gläubigerversammlung damit ausgeschlagen. EnBW hätte über Wochen mit hohem Aufwand versucht, die Gläubiger von ihrem Modell zu überzeugen. Der Atomkonzern wollte mit der Übernahme des Windparkportfolios von Prokon die bislang vernachlässigten Investitionen in die erneuerbaren Energien ausgleichen.

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