Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist nach Auffassung des Rechtswissenschaftlers Prof. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität zu Berlin verfassungs- und europarechtswidrig. In einem Rechtsgutachten kommt Schwintowski zu dem Ergebnis, dass das EEG in seiner bestehenden Form ein fortgesetzter Rechtsverstoß zu Lasten der Verbraucher sei.
Wie der Jurist am vergangenen Mittwoch (17.2.) in Berlin ausführte, diskriminieren Aufbau und Anwendung des EEG europäische Stromerzeuger, die zwar zahlten, aber für die Ökostromproduktion nicht kassieren dürften. Ausschließlich deutschen Ökostrom fördern zu wollen, sei zwar politisch nachvollziehbar, aber „ein unverhältnismäßiger, diskriminierender Verstoß gegen die Freiheit des Warenverkehrs im extra zu diesem Zweck geschaffenen Verbundnetz“, erklärte Schwintowski. Die von den Netzbetreibern eingezogene Umlage sei vom Wesen her eigentlich eine Steuer, die entsprechend von Unternehmen nicht eingezogen werden dürfte. Als Steuer, die alle Stromkunden betreffe, dürfte die EEG-Umlage zudem keine Anlagen fördern, die sich bereits amortisiert hätten und deren Produkte nicht zu normalen Marktpreisen verkauft werden könnten. Für den Berliner Rechtswissenschaftler ist es nur eine Frage der Zeit, bis das EEG in seiner aktuellen Form entweder vor europäischen Institutionen oder dem Bundesverfassungsgericht (BVG) scheitert. (AgE)