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„Regierung fährt Kraft-Wärme-Kopplung vor die Wand“

Die Verhandlungen von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel mit der EU-Kommission zum Energiepaket stoßen vor allem aus Sicht der Kraft-Wärme-Kopplung auf heftige Kritik.

Lesezeit: 5 Minuten

Das Bundeswirtschaftsministerium und die EU-Kommission haben sich gestern (30.08.2016) zum Energiepaket der Bundesregierung geeignet. Ein wesentlicher Bestandteil des Pakets war das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG). Das KWKG ist zwar seit Anfang des Jahres in Kraft. Allerdings prüfte die EU-Kommission beihilferechtliche Aspekte.


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Die aus Sicht der Kraft-Wärme-Kopplung besonders relevanten Ergebnisse und Folgen hat der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (BWKK) wie folgt zusammengestellt:

  1. KWK-Zuschläge: Der Förderteil des KWKG 2016 (Zuschläge für neue, modernisierte und Bestandsanlagen) kann in der in der bestehenden Fassung in Kraft treten. Die Zuschläge  werden rückwirkend gewährt zum 1. Januar 2016. Damit besteht Rechtssicherheit für geplante Investitionen. Auch die Förderung für Bestandsanlagen kann in der mit dem KWKG 2016 verabschiedeten Fassung in Kraft treten. Speicher und Netze werden wie im KWKG 2016 gefördert, müssen aber ab 2017 für eine Förderung die Fördernotwendigkeit plausibilisieren.
  2. Ausschreibungspflicht für neue und modernisierte Anlagen: Für alle KWK-Anlagen (neu oder modernisiert) mit einer elektrischen Leistung zwischen 1 und 50 MW soll die Förderung vollständig ab Anfang 2017 auf ein Ausschreibungsverfahren, angelehnt an die Regelungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG 2017), umgestellt werden. An der Ausschreibung und damit Förderung teilnehmen dürfen aber ausschließlich Anlagen mit vollständiger Einspeisung in das Stromnetz. Eine Splittung der Zuschläge auf Einspeisung und Eigenverbrauch ist für diese Anlagen dann nicht mehr zulässig. Damit gilt im Umkehrschluss für Anlagen kleiner 1 MW und größer 50 MW uneingeschränkt die Aussage unter Ziffer 1.
  3. Ausschreibungspflicht für innovative KWK-Anlagen/Systeme („Pilot-Ausschreibung“):
Für innovative KWK-Anlagen/Systeme, die über die Standards im KWKG hinausgehen und dort aufgrund höherer Kosten nicht wirtschaftlich sind, soll ein besonderes Ausschreibungssegment gelten (z.B. Kombination KWK mit Solarthermie).
  4. Übergangsregelung: Für die von der Ausschreibungspflicht betroffenen Anlagen (1 MW bis 50 MW) wird eine Übergangsregelung gelten. Diese gilt für Anlagen, die nach 2016 in Betrieb gehen, für die aber bis Ende 2016 die BImSchV-Genehmigung oder eine verbindliche Bestellung vorliegt, und die bis Ende 2018 in Betrieb gegangen sind. 
  5. Gesetzesänderungen:Die für beide Ausschreibungsverfahren und die Übergangsregelung noch zu beschließenden Gesetzesänderungen und Ermächtigungsgrundlagen sollen nach Anhörung der Länder und Verbände noch 2016 im Bundestag verabschiedet werden. Die entsprechenden Verordnungen zur Umsetzung werden 2017 erlassen. 
„Die Bundesregierung fährt die effiziente Kraft-Wärme-Kopplung nun endgültig vor die Wand“, kommentiert Dr. Julia Verlinden, Grünen-Sprecherin für Energiepolitik, die Verhandlungsergebnisse mit der EU und den Änderungen in der KWK-Förderung. Erst habe die Regierung die überfällige Novellierung des KWK-Gesetzes über ein Jahr lang verschleppt, dann konnte das neue Gesetz wegen Vorbehalten aus Brüssel nicht angewendet werden. Nach der Einigung mit der EU-Kommission drohe nun eine Verzögerung von Kraftwerksprojekten um mindestens ein weiteres Jahr. Denn die Regierung wolle die Modalitäten für die geplanten Ausschreibungen erst 2017 vorlegen. „Mit ihrer Verzögerungstaktik hat die Bundesregierung eine ganze Effizienz-Branche an den Rand des Abgrunds geführt. Die andauernde Ungewissheit über die Finanzierungsbedingungen bedeutet faktisch den Stopp für alle geplanten KWK-Projekte und weiteren Stellenabbau in den betroffenen Unternehmen“, sagte Verlinden. Mit den Ausschreibungen für mittelgroße Anlagen der öffentlichen Versorgung würden der ohnehin schon ächzenden KWK-Branche weitere Steine in den Weg gelegt. So würde die sinnvolle Modernisierung bestehender KWK-Anlagen durch zusätzlichen Aufwand und Planungsunsicherheit in Folge der Ausschreibungen erheblich erschwert.


Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), ergänzt: „Die Einigung mit der EU-Kommission ist ein lange überfälliger Schritt. Seit über einem Jahr gibt es keine sicheren Rahmenbedingungen für Investitionen in hocheffiziente KWK-Anlagen, ein wirtschaftlicher Betrieb bestehender KWK-Anlagen ist angesichts der aktuellen Börsenstrompreise kaum noch möglich.“ Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) müsse jetzt so schnell wie möglich die Förderbescheide auf Grundlage des KWKG 2016 ausstellen. Es dürfe keine weiteren Verzögerungen mehr geben. Das von der EU-Kommission vorgegebene Ausschreibungsverfahren für KWK-Anlagen im Leistungsbereich zwischen einem und 50 Megawatt (MW) müsse nun gut vorbereitet und dann in einem zweiten Schritt im KWK-Gesetz geregelt werden.


Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE)begrüßt, dass nach der Einigung zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission für die Energiebranche insgesamt Planungssicherheit besteht. Allerdings zementiere die Einigung auch Punkte, die einer sauberen und zukunftsorientierten Energieversorgung im Wege stünden. Dazu zählt der BEE vor allem der Umgang mit Braunkohlekraftwerksstrom. „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum der Einsatz von Strom aus Braunkohlekraftwerken beim Braunkohletagebau weiterhin von der EEG-Umlage ausgenommen bleibt und damit die EEG-Umlage erhöht. Strom aus Erneuerbare Energie-Anlagen, die größer als 10 kW  installierter Leistung sind, wird hingegen mit einem Teil der EEG-Umlage belastet“, kritiisiert BEE-Geschäftsführer Dr. Stefan Falk.

Die Rechtsansicht des BEE, dass das EEG keine Beihilfe ist, werde durch die Entscheidung der Bundesregierung, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Einstufung als Beihilfe in 2. Instanz zu klagen, unterstützt. Die EU-Vorgabe, technologieindifferente Ausschreibungen einzuführen, sieht der BEE sehr kritisch. Diese Vorgaben laufen einem systemisch sinnvollen Ansatz zuwider.

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