Eigentlich müssen Eigenstromerzeuger seit dem 1. August dieses Jahres einen Teil der EEG-Umlage auf den selbstverbrauchten Strom zahlen. Doch noch bleiben sie davon verschont. Die Regierung hat es nicht geschafft, rechtzeitig eine entsprechende Verordnung zu verabschieden, die das entsprechende Abrechnungsverfahren regelt. In Berlin heißt es, im Herbst könnte ein Entwurf vorliegen, der dann Anfang kommenden Jahres in Kraft tritt.
Solange das Verfahren zur Eigenstrombelastung aber noch nicht festgelegt und damit nicht klar ist, wer die Umlage auf den Eigenverbrauch erhebt, werde keine EEG-Umlage erhoben, heißt es bei den Übertragungsnetzbetreibern. Ob auf die Stromerzeuger irgendwann dann rückwirkend zum 1. August 2014 Nachforderungen zukommen, steht noch nicht fest. Experten raten aber: Bilden Sie in jedem Fall Rücklagen!