Offensichtlich haben einige regionale Planungsverbände in Sachsen in Ihren Entwürfen für die Regionalplanung Höhenbegrenzungen für Windkraftanlagen vorgesehen. Pauschale Grenzen sind aber nicht immer rechtens. Darauf weist die Rechtsanwaltskanzlei Maslaton aus Leipzig hin.
Solche Vorgaben seien nur zulässig, wenn die Höhen der Windkraftanlagen auch Einfluss über die Gemeindegrenze hinaus hätten. Normalerweise sei das aber nicht der Fall. Die ausführliche Meldung mit Praxishinweisen finden Sie hier: Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen in Regionalplanung unzulässig.