Der Schock dürfte tief sitzen: Ein Landwirt aus Schleswig-Holstein muss insgesamt 200.000 Euro Einspeisevergütung zurückzahlen – und das nur, weil er vergessen hatte, seine Solarstromanlage bei der Bundesnetzagentur anzumelden. Natürlich blieb den Richtern in dem Verfahren gar keine andere Wahl. Im Gesetz ist klar geregelt, dass jeder Betreiber eine neue Anlage seit Anfang 2009 bei der Bundesnetzagentur registrieren muss. Wer sich nicht daran hält, hat keinen Anspruch auf die volle Einspeisevergütung, sondern lediglich auf den deutlich niedrigeren Marktpreis für Strom. Insofern ist das Urteil der Richter folgerichtig und konsequent.
Trotz der eindeutigen Rechtslage haben die Richter Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen. Das lässt tief blicken. Denn sie hätten diese – wie in solchen Fällen üblich – auch ausschließen können. Das Urteil hat allerdings enorme Tragweite. Schließlich vergessen jedes Jahr Hunderte bis Tausende von Betreiber, ihre Anlage zu registrieren. Eine böse Absicht wird man wohl niemanden unterstellen können, denn wer sich nicht registriert, hat dadurch keinen einzigen Vorteil.
Das Register ist aber auch nicht dem Ordnungssinn übereifriger Bürokraten entsprungen, das lediglich einen Selbstzweck erfüllt. Weil die Vergütung für neue Anlagen sich nach der Anzahl der Anlagen richtet, die im Quartal zuvor installiert wurden, ist ein zentrales Register notwendig. Wie sonst könnte der Zubau erfasst werden und vor allem gesteuert werden?
Dennoch kann man nur an die Bundesrichter appellieren: Lasst Milde walten, wo es das Gesetz zulässt. Denn im Verhältnis steht die Strafe in keinem Fall zu dem Vergehen. Ungeschoren sollte zwar keiner davonkommen, aber 200.000 Euro zurückzahlen, hat eher was mit Kanonen auf Spatzen schießen gemeinsam als mit einer angemessenen Bestrafung.
Der Bundesgerichtshof wird immer dann um eine Entscheidung gebeten, wenn die Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung ist, der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung erfordert. Daher kann man nur hoffen, dass sich das Gericht als auch der Gesetzgeber noch einsichtig zeigen und die bislang aufgelaufenen Fälle milde beurteilen.
Noch besser wäre es hingegen, das aktuelle Verfahren weiterzuentwickeln. Warum wird nicht grundsätzlich eine Vergütung erst dann gezahlt, wenn eine Registrierung vorliegt? Denn auch das ist Fakt: Den schriftlichen Hinweis vom Netzbetreiber, die Anlage zu registrieren, übersehen viele Betreiber. Das jetzige System funktioniert somit nicht einwandfrei. Es ist Zeit für Reformen.
${intro}