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Sieben Bundesländern kritisieren EU-Kommission

Gleich sieben Bundesländer fürchten, dass die von Wettbewerbs-Kommissar Almunia angekündigten Leitlinien für Umwelt- und Energiebeihilfen den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland und in den meisten anderen Staaten der EU ausbremsen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die sieben Ministerinnen und Minister für Energie und Klimaschutz der Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen fürchten, dass die von Wettbewerbs-Kommissar Almunia  angekündigten Leitlinien für Umwelt- und Energiebeihilfen den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland und in den meisten anderen Staaten der EU erheblich erschweren. Am 9. April ist die Beschlussfassung der EU-Kommission zum Entwurf Almunias geplant.



Mit den neuen Beihilfeleitlinien würde die Kommission die Weichen im Energiesektor grundlegend falsch stellen und die Politik damit für Jahrzehnte falsch ausrichten. Der Almunia-Entwurf unterwerfe die energie- und klimapolitische Gestaltungsfreiheit der Mitgliedsstaaten der Wettbewerbspolitik. "Damit riskiert die Kommission das Erreichen ihrer eigenen energie- und klimapolitischen Ziele und gefährdet die erforderliche Investitionssicherheit für Energieversorger und stromintensive Unternehmen“, so die Ministerinnen und Minister.



Die Kritik der sieben Länderministerinnen und Länderminister richtet sich auf folgende Punkte:


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  • Mit den vorgeschlagenen Beihilfeleitlinien überschreitet die Kommission ihre rechtlichen Kompetenzen.
  • Trotz der enormen Auswirkungen der neuen Beihilfeleitlinien auf die Energiepolitik in der Europäischen Union wurde eine Folgenabschätzung im Hinblick auf deren wirtschaftliche und energiepolitische Auswirkungen bisher nicht vorgenommen. Diese ist nachzuholen. Die Eile, mit der die neuen Beihilfeleitlinien in Kraft gesetzt werden sollen, gibt dem bisher keinen Raum.
  • Die 2009 beschlossene Erneuerbare-Energien-RL 2009/28/EG verpflichtet die Mitgliedsstaaten, mit geeigneten Maßnahmen den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu fördern. Die neuen Beihilfeleitlinien stehen im Widerspruch zu dieser Richtlinie und stellen in wesentlichen Punkten die den Mitgliedsstaaten dort zugestandenen Gestaltungsmöglichkeiten in Frage. Mittels einer Verwaltungsvorschrift wird somit geltendes EU-Recht, das auf Beschlüsse von Rat und Parlament zurückgeht, konterkariert. Eine Einschränkung der geltenden Erneuerbare-Energien-Richtlinie über eine Verwaltungsvorschrift halten wir für unzulässig und wird entschieden abgelehnt.
  • Die neuen Beihilfeleitlinien gestatten es den Mitgliedsstaaten nicht, sich zwischen den verschiedenen Förderinstrumenten Ausschreibung, Marktprämien, Einspeisetarifen und Zertifikaten unter dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit zu entscheiden oder einen für die jeweilige nationale Situation sachgerechten und kostengünstigen Mix dieser Instrumente anzuwenden. Die für den Erfolg des deutschen EEG elementar wichtigen Einspeisetarife werden nur noch für Kleinanlagen bis 500 kW (3 MW bei Wind) zugelassen und damit an den Rand gedrängt. Stattdessen werden technologieneutrale Versteigerungen für die Fördermittelzuteilung ab 1.1.2017 zum Regelfall erklärt, ein Verfahren, das den Beweis seiner Praxistauglichkeit bisher schuldig geblieben ist. Zur Wahrung eines fairen Wettbewerbs muss die Kommission den Mitgliedsstaaten offen lassen, welche Instrumente sie nutzen wollen, um den Ausbau der Erneuerbare Energien in ihrem Land weiter voranzubringen. Das effektivste und flexibelste Instrument der Erneuerbare-Energien-Förderung – der Einspeisetarif – darf nicht aus dem Mainstream der Förderkulisse in die Nische der Kleinanlagen verdrängt werden.
  • Mit den neuen Leitlinien werden vor allem Weichenstellungen zugunsten großer Anbieter getroffen, die es einfacher haben, sich an europaweiten Ausschreibungen zu beteiligen und die mittels vorübergehender Dumpingpreise kleine Produzenten aus dem Markt drängen können. Die Folge wäre weniger statt mehr Wettbewerb und höhere Strompreise statt Preisdämpfung. Für die Förderung von dezentralen Energiesystemen und smart grids, für die Stärkung von genossenschaftlich organisierten Bürgerenergieanlagen und energieautarken Kommunen lassen die Leitlinien zu wenig Raum. Der Weg, Bürgerinnen und Bürger, mittelständische Betriebe und Kommunen bei der Energiewende mitzunehmen und zu beteiligen, darf nicht versperrt werden. Die Leitlinien müssen genug Raum lassen für die Förderung der Akteursvielfalt in der europäischen Energiewende.

  • Auch wenn die Beihilfeleitlinien dazu nicht explizit Stellung nehmen, gibt es eindeutige Aussagen der Kommission, den Einspeisevorrang für Strom aus erneuerbaren Quellen ins Netz abzuschaffen. Wenn der in Deutschland und international bewährte Einspeisevorrang aufgegeben wird, wäre dem Mechanismus des deutschen EEG eine seiner wesentlichen Grundlagen entzogen. Dies wäre energiepolitisch fatal. Der Einspeisevorrang für Strom aus EE muss auch im Sinne der langfristigen energiepolitischen Ziele der EU-Kommission als ein Instrument zur Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien unbedingt erhalten bleiben.
„Es gilt jetzt, keine Weichenstellungen zuzulassen, mit denen das Ende der Energiewende in Europa eingeleitet wird“, betonten die Ministerinnen und Minister.



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