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So könnte das EEG 3.0 aussehen

Nach der EEG-Novelle ist vor der EEG-Novelle. Experten brüten daher bereits heute über Konzepte für die Zukunft. Das "Öko-Institut" hat gestern einen ersten Vorschlag präsentiert, wie das EEG ab 2017 aussehen könnte. Die Festen Einspeisevergütungen sollen dann der Vergangenheit angehören.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach der EEG-Novelle ist vor der EEG-Novelle. Experten brüten daher bereits heute über Konzepte für die Zukunft. Das "Öko-Institut" hat gestern einen ersten Vorschlag präsentiert, wie das EEG ab 2017 aussehen könnte. Die Festen Einspeisevergütungen sollen dann der Vergangenheit angehören. Stattdessen würden die Betreiber der Anlagen für die Bereitstellung von Leistung eine Prämie erhalten. So wolle man stärkere Anreize setzen, diese Anlagen so zu planen und zu betreiben, dass die Kosten für den Ökostrom sinken.


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Im Sinne einer Direktvermarktung sollen die Betreiber von erneuerbare-Energien-Anlagen die Einnahmen aus der Vermarktung ihres Stroms ohne Umwege selbst erhalten. Dies entspricht den heutigen Regelungen.

Die Marktprämie, die bisher auf Basis von erzeugter Strommenge (Kilowattstunde) an die Betreiber gezahlt wurde, wird durch eine Kapazitätsprämie ersetzt, die auf Basis der systemdienlich bereitgestellten Leistung (Kilowatt) der jeweiligen Anlage gezahlt wird.


Das habe zwei zentrale Vorteile:

  1. Investitionen: Demzufolge erhalten beispielsweise Windkraftanlagen, die eine gleichmäßigere Einspeisung erreichen, eine höhere Zahlung. Auf diese Weise kann der Investitionsbedarf in Flexibilitätsoptionen (wie Lastmanagement, Speicher und Netze) für den Ausbau der erneuerbaren Energien verringert werden.
  1. Anlagenbetrieb: Die Kapazitätszahlung soll so ausgestaltet werden, dass Anlagenbetreiber bei niedrigen oder negativen Strompreisen auch ihre Anlagen abregeln können (um beispielsweise Regelleistung anzubieten), ohne die Kapazitätszahlung zu verlieren. Denn bisher führt die Marktprämie dazu, dass die erneuerbaren Energien in einigen Stunden zu negativen Preisen bis zu minus 65 Euro je Megawattstunde vermarktet werden – ein Grund für den Anstieg der EEG-Umlage.





Hintergrund: Flexible Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien


2013 konnten mit erneuerbaren Energien rund ein Viertel des benötigten Strombedarfs gedeckt werden. Das Energiekonzept der Bundesregierung legt fest, dass bis Mitte dieses Jahrhunderts 80 Prozent des Stroms in Deutschland aus Sonne, Wind und Wasser kommen sollen – wobei Sonne und Wind auch künftig eine herausgehobene Rolle spielen werden. Da sie Strom abhängig vom Wetter produzieren, braucht das Strommarktsystem mehr Anreize, Anlagen so auszulegen, dass mehr Strom produziert wird, wenn er gebraucht wird. Dies zeigt insbesondere der Fakt, dass bei hohen Sonnen- oder Windstunden der Strompreis an der Börse negativ ausfällt und die Betreiber der erneuerbaren Energien-Anlagen damit theoretisch Geld zahlen müssen, damit der Strom an der Strom an der Strombörse abgenommen wird.

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