Handwerker sind für die Sicherheit auf dem Dach selbst verantwortlich. Das haben das Landgericht Münster und das Oberlandesgericht Hamm so entschieden.
Ein Bauherr hatte vor rund vier Jahren eine Solarstromanlage auf seinem Flachdach installieren lassen. Bei den Arbeiten war ein Monteur durch ein Lichtfeld aus Plastik im Dach sieben Meter in die Tiefe gestürzt. Dabei verletzte er sich schwer und verlangte 27.000 Euro Schmerzensgeld vom Auftragegeber. Schließlich habe der seine Verkehrssicherungs-Pflichten verletzt und hätte ihn anweisen müssen, die Felder zu sichern, berichtet das Landwirtschaftliche Wochenblatt in Nordrhein-Westfalen.
Die Gerichte lehnten die Klage ab. Für die Sicherheit sei nicht der private Bauherr, sondern der Installateur verantwortlich. Dieser habe erkennen müssen, dass von den Feldern eine Gefahr ausgehe und um die eigene Sicherheit müsse sich der Handwerke selber kümmern.