Wer zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 1. Dezember 2015 eine neue Solarstromanlageinstalliert, muss keine Absenkung der Solarstromvergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) befürchten. Denn die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit etwa 1.437 Megawatt deutlich unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt, teilt die Bundesnetzagentur mit. Als Folge stagnieren die Vergütungssätze zum ersten Mal überhaupt.
Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen werden ansonsten nach den Regeln des EEG monatlich angepasst. Entscheidend hierfür ist immer der Zubau der letzten zwölf Monate. Bewegt er sich innerhalb des gesetzlichen Korridors, senkt die Bundesnetzagentur die Anfangsvergütungssätze für jeweils neue Anlagen um ein halbes Prozent pro Monat ab. Wird der Korridor jedoch wie derzeitunterschritten, sinkt die Vergütung weniger stark sinkt, bleibt gleich bleibt oder steigt sogar wieder an.