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Strommarkt: Großverbraucher sollen bei Bedarf vom Netz

Große Stromverbraucher sollen bei drohender Instabilität des Stromnetzes vom Netz gehen können und sollen dafür eine Entschädigung erhalten, die auf den Strompreis umgelegt wird. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Bundestages stimmte am Mittwoch einer von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten zu.

Lesezeit: 3 Minuten

Große Stromverbraucher sollen bei drohender Instabilität des Stromnetzes vom Netz gehen können und sollen dafür eine Entschädigung erhalten, die auf den Strompreis umgelegt wird. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Bundestages stimmte am Mittwoch einer von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten zu. Für die Verordnung votierten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie die SPD-Fraktion. Die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.


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Die Verordnung sieht vor, dass Übertragungsnetzbetreiber in Zukunft abschaltbare Lasten ausschreiben und mit den Anbietern Verträge bis zu einer Gesamtabschaltleistung von 3.000 Megawatt schließen. Abschaltbare Lasten seien „große Verbrauchseinheiten, die am Hoch- und Höchstspannungsnetz angeschlossen sind, mit großer Leistung nahezu rund um die Uhr Strom abnehmen und aufgrund der Besonderheiten ihres Produktionsprozesses kurzfristig auf Abruf für eine bestimmte Zeit ihre Verbrauchsleistung reduzieren können“ erläutert die Bundesregierung.


Nach Angaben der Regierung können für die abschaltbaren Lasten Kosten von maximal 348 Millionen Euro im Jahr entstehen, die an die Großabnehmer zu zahlen sind. Diese Maximalbetrachtung sei aber rein rechnerischer Natur und würde einer jährlichen finanziellen maximalen Mehrbelastung von 4,18 Euro für den durchschnittlichen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden entsprechen. „Tatsächlich zu erwarten sind allerdings Kostenbelastungen, die einen Teil dessen betragen und zwischen ein und zwei Euro jährlich liegen dürften“, prognostiziert die Bundesregierung. Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor noch in einem Änderungsantrag Verschiebungen bei Leistungs- und Arbeitspreisen beschlossen.


Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion bezeichnete die Verordnung als wichtigen Beitrag für die Versorgungssicherheit. Es sei von großer Bedeutung, dieses Instrument einsetzen zu können. Von der SPD-Fraktion hieß es, angesichts zunehmender Schwankungen auf der Angebotsseite sei man auf mehr Flexibilität auf der Nachfrageseite angewiesen. Die Linksfraktion kritisierte, es sei nicht nachzuvollziehen, dass den Unternehmen große Summen zur Verfügung gestellt würden, auch wenn sie den Strom gar nicht abschalten müssten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete die Verordnung als im Grundsatz brauchbar, kritisierte aber das Fehlen eines marktwirtschaftlichen Elements, da die Preise staatlich festgelegt würden.


Kritik kommt auch aus der Branche der erneuerbaren Energien: „Wir sind nicht der Meinung, dass es zielführend ist, neben dem Regelenergiemarkt eine Abschaltverordnung einzuführen. Man sollte im Regelenergiemarkt die Produkte so definieren, dass auch Industrieunternehmen dort teilnehmen und ihre Flexibilität anbieten können“, meint Leiter Daniel Hölder Energiepolitik Clean Energy Sourcing GmbH gegenüber top agrar. Dann wäre es auch nicht nötig, in der Verordnung einen Preis dafür festzulegen, sondern die Akteure, die Flexibilitäten bereitstellen können, würden um den Zuschlag konkurrieren. Damit würde im Markt ein angemessener Preis gefunden. „Es ist schon seltsam, dass das Bundeswirtschaftsministerium, dessen Minister sich als der Hüter der Marktwirtschaft ausgibt, hier einer Nicht-marktwirtschaftlichen Lösung den Vorzug gibt“, sagt Hölder.

 

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