Im Netzentwicklungsplan (NEP) wird festgelegt, wo und wie das Stromnetz ausgebaut wird. Derzeit ist der NEP 2025 in Arbeit, zudem noch bis zum 13. Dezember 2015 Stellungnahmen möglich sind. Im NEP 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) 63 der 92 der von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Maßnahmen als notwendig bestätigt, teilt die Organisation „Bürgerdialog Stromnetz“ mit. Danach müssen 2.750 km Leitungen neu gebaut und weitere 3.050 km verstärkt oder durch andere technische Maßnahmen optimiert werden. Bei dieser Betrachtung hat die BNetzA u.a. auch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom August 2014 (EEG 2014), den Beschluss zu einem geringeren Offshore-Windkraft-Ausbau sowie eine Abschaltung von Windenergieanlagen an einigen Stunden im Jahr berücksichtigt. Jetzt kann der NEP in das Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen werden, das voraussichtlich 2016 in Kraft tritt.
Wie der Leiter des Bürgerdialogs Stromnetz, Dr. Peter Ahmels, erklärt, sind im NEP noch keine konkreten Trassenverläufe enthalten, sondern nur die Anfangs- und Endpunkte von zukünftigen Leitungsverbindungen. „Bei einer der großen Gleichstromverbindungen, dem sogenannten "Korridor D" (Maßnahme D18), wurden im NEP 2024 neue Punkte definiert. Statt von Lauchstädt nach Meitingen soll die Leitung nun von Wolmirstedt nach Gundremmingen geführt werden“, erläutert Ahmels. Die BNetzA hält aus netztechnischer Sicht auch den Endpunkt Isar/Landshut für denkbar. Entscheiden muss letztlich aber der Bundestag.
Einwände von Bürgern, aber auch von Vereinigungen und Trägern öffentlicher Belange hat die BNetzA laut Ahmels sorgfältig und umfassend geprüft. Die eingereichten Stellungnahmen seien somit bei der Bestätigung des NEP 2024 berücksichtigt und werden erstmalig auch in den jeweiligen Projektsteckbriefen aufgeführt und beantwortet.