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Stromrabatte rechtswidrig!

Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen, profitieren in Deutschland von einem Privileg: Sie können sich von den Netzentgelten befreien lassen. Damit dürfte nun aber Schluss sein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte die entsprechende Verordnungsregelung für rechtswidrig. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Lesezeit: 1 Minuten

Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen, profitieren in Deutschland von einem Privileg: Sie können sich von den Netzentgelten befreien lassen. Damit dürfte nun aber Schluss sein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte die entsprechende Verordnungsregelung für rechtswidrig.


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Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Binnen Monatsfrist kann dagegen Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden (Stand: 6. März 2013).


Die EU leitet Verfahren ein


Wenige Stunden vor der Gerichts-Entscheidung hatte bereits die EU-Kommissionangekündigt, die Befreiung von Netzentgelten überprüfen zu wollen. Es liege der Verdacht nahe, dass Deutschland den stromintensiven Unternehmen einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffe. Das Ende des Verfahrens ist offen.


Bundesumweltminister Peter Altmaierwill nun noch vor Ostern das Privileg kippen und die großen Unternehmen künftig zur Kasse zu bitten. Betroffen davon dürften auch Unternehmen aus der Landwirtschaft sein: unter anderem große Schlachtbetriebe oder beispielsweise die Landtechnik-Industrie.


Die Netzentgelte sind Bestandteil des Strompreises und von Region zu Region unterschiedlich. Laut Bundesnetzagentur hat die Regierung die Industrie in diesem Jahr von Netzentgelten in Höhe von 800 Millionen Euro befreit. (-ro-)

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