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Umweltrat gegen eigenständiges Energieministerium

Gegen ein eigenständiges Energieministerium spricht sich der Sachverständigenrat für Umweltfragen aus. Stattdessen schlagen die Wissenschaftler vor, die Umsetzung der Energiewende künftig im Bundeskanzleramt zu koordinieren und dafür einen Staatsminister mit der erforderlichen Ressourcenausstattung zu installieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Gegen ein eigenständiges Energieministerium spricht sich der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) aus. Stattdessen schlagen die Wissenschaftler vor, die Umsetzung der Energiewende künftig im Bundeskanzleramt zu koordinieren und dafür einen Staatsminister mit der erforderlichen Ressourcenausstattung zu installieren. Hierdurch könne die Energiewende in ihrer Bedeutung als übergreifende Querschnittsaufgabe und als staatspolitische Koordinationsaufgabe zwischen Bund, Ländern und EU gestärkt werden.


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In seinem Eckpunktepapier „Den Strommarkt der Zukunft gestalten“ verweist der Umweltrat darauf, dass für die Energiewende eine Reihe von Ressorts zuständig sei, neben dem Wirtschafts- und Umweltministerium beispielweise das Verkehrsministerium, das Forschungsministerium und das Landwirtschaftsministerium. Eine Zusammenführung all dieser Aufgaben in einem Ministerium halten die Sachverständigen für unrealistisch.


Gleichzeitig erhöhe die interministerielle Auseinandersetzung über Sachfragen die Transparenz der politischen und fachlichen Entscheidungsgrundlagen. Schließlich fungiere jedes Ministerium auch als Ansprechpartner spezifischer Interessengruppen. Dadurch befänden sich die Ressorts in einem Innovationswettbewerb, der in den vergangen Jahren als Triebkraft der Energiewende fungiert habe.


Gleitende Marktprämie ermöglicht Übergang


Im Hinblick auf die anstehende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) empfiehlt der SRU, die gleitende Marktprämie für alle neuen Anlagen verpflichtend einzuführen. Seit ihrer Einführung im Jahr 2012 sei bereits die Hälfte der Leistung aus erneuerbaren Quellen in die Direktvermarktung übertragen worden; bei der Onshore-Windenergie seien es sogar 80 %.


Aus Sicht des Umweltrats bestehen damit Praxiserfahrungen für einen „bruchfreien Übergang“. Allerdings sei die Berechnungsgrundlage der Prämie so zu ändern, dass die Anreize gestärkt werden, Anlagen auf die Erhöhung des Marktwertes anstelle der erzeugten Strommenge auszurichten.


Die gleitende Marktprämie soll nach den Vorstellungen des SRU so berechnet werden, dass die Erzeuger unter realistischen Bedingungen mindestens mit den gleichen Erlösen rechnen könnten wie bisher mit der festen Einspeisevergütung. Dabei seien die realisierbaren Markterlöse sowie die Marktprämie technologie- und standortspezifisch auf Basis geeigneter Indikatoren zu berechnen. (AgE)


Lesen Sie auch das Eckpunktepapier zum Strommarkt:

Den Strommarkt der Zukunft gestalten (PDF, 2 MB)

 

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