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Verfassungsbeschwerde gegen Windenergie

Die im „Regionalverband Taunus - Windkraft mit Vernunft“ organisierten Windkraftgegner streben eine Verfassungsbeschwerde an, weil sie ihre Grundrechte gefährdet sehen. Sie befürchten vor allem gesundheitliche Probleme.

Lesezeit: 1 Minuten

Die hessische Bürgerinitiative „Windkraft mit Vernunft – Regionalverband Taunus“ will eine Verfassungsbeschwerde gegen die Windenergie einreichen. Finanziert wird diese durch Spenden. Die Beschwerdeführer kritisieren, dass die bisherigen Gesetze und Normen Bürger nicht ausreichend gegen die von den Anlagen ausgehenden Infraschall- und tieffrequente Schall-Immissionen schützen würden. Das Bundesverfassungsgericht soll daher feststellen, dass die Grundrechte der Bürger verletzt werden, die in der Nähe von Windparks wohnen.


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Regelwerke  zu Schallemissionen wie die DIN 9613-2, die TA-Lärm oder die DIN 45680 aus den Jahren 1997 und 1999 würden die Immissionsbelastung nicht berücksichtigen, die mit der zunehmenden Größe der Windenergieanlagen erheblich gestiegen sei. Die Verfassungsklage werde auf neueste wissenschaftliche Untersuchungen namhafter Schallexperten und Mediziner aus dem In- und Ausland gestützt.


Die Beschwerdeführer wollen auch Sofortmaßnahmen durchsetzen wie die Normierung eines Mindestabstandes der Windenergieanlagen zur Wohnbebauung, ein Ausbau-Moratorium und Einschränkungen des Betriebs vorhandener Anlagen.

 

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