Das Bundesfinanzministerium (BMF) will die Befreiung der Kraftstoffe Biogas und Erdgas von der Energiesteuer bis zum Jahr 2024 verlängern. Das teilte nach Auskunft der Initiative Zukunft Erdgas ein BMF-Sprecher auf dem 6. Berliner Automobildialog am 26. April mit.
Der Entwurf des BMF sieht eine Verlängerung der Steuerermäßigung für Erdgas und Biogas bis 2024 vor, die ab 2022 degressiv weitergeführt wird. Der Steuervorteil für Autogas (LPG) hingegen soll bis 2021 verlängert werden (ab 2019 degressiv). Die Steuersätze auf die konventionellen Kraftstoffe Diesel und Benzin würden nicht geändert, berichtet die Initiative. Der Gesetzesentwurf geht nun zeitgleich in die Ressortabstimmung und Verbändeanhörung.
Für mehr Planungssicherheit für alle Marktbeteiligen und wegen der langen Lebenszyklen der Fahrzeuge gehe der bisherige Vorschlag nicht weit genug. „Die Fortschreibung bis 2024 ist inakzeptabel und reicht nicht aus. Notwendig ist eine durchgehende Steuervergünstigung bis mindestens 2026“, fordert Dr. Timm Kehler, Vorstand der Initiative Zukunft Erdgas.