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Widersprüchliche Gutachten: Behörden streiten über Fracking

Das Umweltbundesamt (UBA) und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) streiten darüber, ob die Ergasausbeutung aus Schiefergasvorkommen, das so genannte Fracking, gefährlich ist. Wie das Handelsblatt berichtet, hatte das UBA im September in seinem Gutachten vor möglichen Gefahren des Frackings für das Grundwasser gewarnt.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Umweltbundesamt (UBA) und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) streiten darüber, ob die Ergasausbeutung aus Schiefergasvorkommen, das so genannte Fracking, gefährlich ist. Wie das Handelsblatt berichtet, hatte das UBA im September in seinem Gutachten vor möglichen Gefahren des Frackings für das Grundwasser gewarnt.

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Die Experten der BGR kommen allerdings in ihrer jetzt vorgestellten Bewertung zu dem Urteil, dass "grundsätzlich ein umweltverträglicher Einsatz der Technologie zur Gasförderung aus unkonventionellen Vorkommen möglich ist“. Sie werfen dem Umweltbundesamt daher eine fahrlässige Prüfung vor: Das UBA habe in seinem Gutachten irrtümlich Grundwasser mit Trinkwasser gleichgesetzt, heißt es.


Beim Thema Fracking jedoch gehe es nicht um Grundwasserschichten nahe der Erdoberfläche, sondern um viel tiefere Schichten, zitiert die Zeitung weiter aus der Stellungnahme. Das oberflächennahe Grundwasser für die Trinkwassergewinnung stehe mit tieferliegenden Gesteinsschichten mit Gasvorkommen aber "meistens nicht in Verbindung".


Die im UBA-Gutachten unterstellte Gefährdung von Grundwasser durch das Fracking sei deswegen weit weniger relevant als dargestellt. Außerdem hätten die Gutachter des UBA unzutreffende Aussagen über mögliche Gefahren durch die Chemikalien gemacht, die für das Fracking genutzt würden, so die Geologen der Bundesanstalt.


Ein Streit ist damit vorprogrammiert und macht es der Bundesregierung nicht leichter. Sie ist seit längerem unschlüssig bei dem Konfliktthema. Brisant wird das Thema zudem dadurch, dass das Gutachten des UBA offenbar von Peter Altmaiers Umweltministerium beauftragt wurde, das des BGR jedoch von Philipp Röslers Wirtschaftsministerium.


Die Bundesregierung hält sich bislang heraus und verweist auf die Zuständigkeit der Länder. Diese forderten  kürzlich im Bundesrat, endlich Umweltverträglichkeitsprüfungen für Schiefergas-Projekte für verbindlich zu erklären. Dazu sollen in den nächsten Wochen laut Bundesumweltministerium Beratungen aufgenommen werden. (ad)


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