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Ausschreibungen bleiben in der Kritik

Die ersten Auswertungen zum Ausschreibungstermin Mitte April für Photovoltaik-Freiflächenanlagen liegen auf dem Tisch. Auch wenn es für eine genaue Bewertung zu früh sei, zeige das Verfahren schon Schwächen, kritisieren Verbände aus dem Energiesektor.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesnetzagentur hat gestern erste Zahlen zum Auktionsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenkraftwerke veröffentlicht. Danach seien für die erste Ausschreibungsrunde 170 Gebote eingegangen, mit denen das Ausschreibungsvolumen von 150 Megawatt mehr als vierfach überzeichnet wurde. Es sei positiv, dass die erste Auktionsrunde von vielen potenziellen Bietern gut angenommen wurde und ein intensiver Wettbewerb um die Förderung entstehe, lobte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Damit werde deutlich, dass die wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe für Erneuerbare Energien per Ausschreibung grundsätzlich funktioniere. Allerdings sei die hohe Überzeichnung der ersten Auktion ist nicht zwingend ein Indikator für einen langfristig ausreichenden Wettbewerb. Die Überzeichnung in der ersten Runde sei sicherlich zu einem großen Teil auf die Beteiligung von bereits vorher entwickelten Projekten zurückzuführen, schätzt der BDEW.


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Aus den Zahlen der Bundesnetzagentur lasse nicht absehen, wie sich die Ausschreibung mittelfristig auf die Vielfalt der Anbieter auswirke. Auch sei noch unklar, wie viele Projekte tatsächlich realisiert werden, und falls ja, wann, gibt auch der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) zu denken.

Der BEE appelliert deshalb dringend an die Politik, die Ergebnisse erst nach weiteren Runden und sorgfältiger Prüfung abschließend zu bewerten. Erst dann lasse sich beantworten, ob überhaupt – und gegebenenfalls wie – ein längerfristiges Ausschreibungsverfahren für Photovoltaik und andere Technologien aussehen sollte. Der nach der jetztigen Auktion ermittelte Wert liege bei durchschnittlich 9,17 ct/kWh und damit deutlich höher als die zum Realisierungszeitpunkt der Projekte durch das EEG vorgesehene Vergütung. Die Projekte müssen erst in 2 Jahren realisiert werden. Bei aktueller Vergütungsdegression wäre der Vergleichswert dann 8,5 ct/kWh.


Dass die in der Ausschreibung ermittelten Vergütungen über den zuletzt gezahlten Einspeisevergütungen von 9,02 Cent/kWh lagen, belegt laut Hans-Josef Fell (Präsident der Energy Watch Group), dass Ausschreibungen eben doch teurer seien als die EEG-Förderung. Zudem zeige die vielfache Überzeichnung, dass die Möglichkeiten und Wünsche für Investitionen in PV-Freiflächen viel höher liegen, als der Gesetzgeber zulasse. Damit blockiere die Bundesregierung einen schnellen Umstieg auf Erneuerbare Energien und letztendlich einen wirksamen Klimaschutz.


Das Solarpark-Auktionsvolumen von nur 1,2 Gigawatt in den nächsten drei Jahren reiche auch bei weitem nicht aus, um die Energiewende-Ziele zu erreichen, kritisiert der Bundesverband Solarwirtschaft. Ohne spürbare zusätzliche Kosten wäre ein Vielfaches an zusätzlicher Solarleistung möglich und für einen wirksamen Klimaschutz auch nötig.

 

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