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14 Forderungen für mehr Kraft-Wärme-Kopplung

Die Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen haben im Bundestag einen gemeinsamen Antrag eingebracht, um den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu stärken. Außerdem soll die KWK als wichtige Effizienz-und Klimaschutztechnologie auch in zukünftigen Energiekonzepten nicht in Frage gestellt werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen haben im Bundestag einen gemeinsamen Antrag eingebracht, um den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu stärken. Außerdem soll die KWK als wichtige Effizienz-und Klimaschutztechnologie auch in zukünftigen Energiekonzepten nicht in Frage gestellt werden. Die Kraft-Wärme-Kopplung werde nur knapp drei Jahre nach Verabschiedung des IEKP von der neuen schwarz-gelben Regierung von einer der wesentlichen Klimaschutzmaßnahmen im aktuellen Energiekonzept der Bundesregierung zu einer Randerscheinung degradiert, heißt es in der Begründung. Das Ziel von 25 Prozent Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung tauche an keiner Stelle mehr auf. In den vergangenen drei Jahren seit der Verabschiedung des IEKP hätten sich auch Hersteller, Handwerk und Energieanbieter auf einen massiven Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung eingestellt und entsprechende Investitionen getätigt. Sollte die Bundesregierung nach nur drei Jahren ihren Kurs bei der KWK komplett ändern, würden gestrandete Investitionen und der Verlust von Arbeitsplätzen die unweigerliche Folge sein. Im Einzelnen soll dem Antrag gemäß die Bundesregierung aufgefordert werden, wie der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung mitteilt: 1. das im KWK-Gesetz (KWKG) fixierte Ziel, mindestens 25 Prozent des Strombedarfs bis zum Jahr 2020 aus Kraft-Wärme-Kopplung zu decken, beizubehalten und die Stellung der KWK als wichtige Effizienz- und Klimaschutztechnologie auch in zukünftigen Energiekonzepten nicht in Frage zu stellen;


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2. im Jahr 2011 das KWKG dahingehend zu überprüfen, ob das Ziel von mindestens 25 Prozent KWK-Strom erreicht werden kann und geeignete Änderungsvorschläge zu unterbreiten, wenn Zweifel an der Realisierung bestehen. Hierbei gilt es besonders zu prüfen, ob sich die Deckelung der Zuschlagzahlungen über 750 Mio. Euro in der Vergangenheit als Investitionshemmnis ausgewirkt hat und ob eine Ausdehnung des Förderzeitraums und der Förderdauer neue Anreize setzen kann;


3. das Impulsprogramm zur Förderung von Mini-KWK wieder einzuführen;


4. die Vorrangregelung für Strom aus hocheffizienter KWK auch über den gesetzlichen Förderzeitraum hinaus gegenüber fossil oder atomar erzeugtem Strom aus konventionellen Kraftwerken beizubehalten und durchzusetzen;


5. vorhandene KWK-Potentiale bei der Erzeugung industrieller Prozesswärme zu erschließen;


6. andere Förderinstrumente des Bundes auf den forcierten Ausbau der KWK abzustimmen, da diese insbesondere in bestehenden verdichteten Stadtquartieren und Industriegebieten die sinnvollste und effizienteste Möglichkeit der Bereitstellung von Wärmeerzeugnissen auf Basis erneuerbarer Energien darstellt;


7. an der im EEWärmeG festgeschriebenen KWK-Verpflichtung bei der Nutzung von Biomethan in Neubauten festzuhalten;


8. den Abbau administrativer Hemmnisse für den Wärmenetzausbau voranzutreiben;


9. auf die Länder einzuwirken, damit diese Regelungen treffen, um es Kommunen zu ermöglichen, für geeignete Quartiere einen Anschluss- und Benutzungszwang festzulegen;


10. die Hürden bei Modernisierung von KWK-Anlagen abzubauen. Neben der vollständigen Förderung ab einer Modernisierungsinvestition in Höhe von mindestens 50 Prozent einer Neuerrichtung wird auch unterhalb dieser Marge eine anteilige Förderung modernisierter KWK-Anlagen vorgesehen;


11. KWK-Anlagen nach deren Möglichkeit am Markt für Regel- und Ausgleichsenergie teilhaben zu lassen;


12. im Rahmen der anstehenden Novelle des EEG unter anderem die verbesserte Netzintegration erneuerbarer Energien durch so genannte Kombikraftwerke im Zusammenhang mit KWK-Anlagen auf Basis biogener Brennstoffe anzureizen;


13. einen Ausgleich zu entwickeln, damit KWK-Wärme trotz ihrer Einbindung in den Europäischen Emissionshandel gegenüber Einzelfeuerstätten auf der Basis fossiler Energieträger keinen Wettbewerbsnachteil erfährt;


14. eine Förderung von fossil betriebenen Kraftwerken ohne Wärmeauskopplung auszuschließen. Den kompletten Antrag können Sie auf der Webseite des Bundestags hier herunterladen.

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