Solarförderung: Branche unzufrieden mit Kompromiss

[29.06.2012]


Carsten Körnig BSW Solar Vermittlungsausschuss Bundesrat Bundestag Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Foto: BSW Dass die Bundesregierung voraussichtlich noch in dieser Woche die geplanten Einschnitte bei der Solarförderung abmildern wird, stößt beim Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW) grundsätzlich auf ein positives Echo. Er befürchtet aber, dass die Korrekturen nicht weit genug gehen.

In einer ersten Bewertung äußerte sich Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) dazu wie folgt: "Der erste Gang ist damit vielleicht wieder eingelegt, die Handbremse bei der Energiewende aber nicht gelöst."

Die Solarwirtschaft hält die geplanten Einschnitte nach wie vor für zu hoch. So soll die Solarstromförderung zukünftig jährlich um bis zu 29 Prozent reduziert werden (Mehr Infos dazu finden Sie hier.)Der Branchenverband befürchtet, dass die Kostenentwicklung der Photovoltaik damit auf Dauer nicht Schritt halten kann.

Deutsche Energie Agentur übt scharfe Kritik

Auch die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat den Kompromiss von Bund und Ländern zur Solarförderung als nicht optimal bezeichnet. Durch die Deckelung der Gesamtleistung auf 52.000 Megawatt werde es zu einer weiteren Erhitzung des Solarmarktes in den nächsten Jahren kommen, von der vor allem ausländische Hersteller von billigen Modulen profitieren werden.

Hinzu kommt laut BSW: Nach jüngsten wissenschaftlichen Berechnungen der Prognos AG fällt der weitere Ausbau der Solarstrom-Nutzung in Deutschland finanziell kaum noch ins Gewicht. Eine Verdoppelung des Anteils der Solarenergie am deutschen Strom-Mix von 3,2 Prozent (2011) auf knapp 7 Prozent (2016) würde die Stromtarife in den nächsten vier Jahren um lediglich 2,5 Prozent ansteigen lassen.

Der Kompromiss wird der Tatsache nicht gerecht, dass es heute besonders um die intelligente Integration der Photovoltaik in das Elektrizitätssystem geht, heißt es bei der Energieagentur weiter. Davon würden insbesondere deutsche Hersteller profitieren, die innovative Systeme entwickeln. „Deutschland kann sich nur dann auf diesen Märkten behaupten, wenn wir innovative Systeme anbieten“, betonte Stephan Kohler, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. Auch das Scheitern der Verhandlungen zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung sieht die dena als Schaden für die deutsche Wirtschaft.

Kohler: „Mit dem Kompromiss zur Solarförderung haben Bund und Länder keine effiziente Lösung gefunden. Statt auf einen kostenbewussten und energiewirtschaftlich sinnvollen Ausbau der erneuerbaren Energien zu setzen, kommt es jetzt zum Ansturm auf die Fördergelder und einem unkontrollierten Ausbau der Photovoltaik. In Deutschland wird dann massenweise billige Importware auf die Dächer geschraubt. Dabei kann schon heute an manchen Tagen der Solarstrom gar nicht mehr vom Netz aufgenommen werden. Sinnvoll wäre es stattdessen, den Ausbau auf jährlich 2.000 Megawatt zu beschränken. Dann könnte man den Solarausbau besser steuern und intelligent in das Netz integrieren. Das Geld, das jetzt in die Subventionierung der Photovoltaik fließt, wäre besser dort eingesetzt, wo es am wirtschaftlichsten ist: in der Gebäudesanierung.“

Die Änderungen im Einzelnen:

Laut Beschluss des Vermittlungsausschusses soll es bei den geplanten starken Kürzungen der Photovoltaik-Einspeisetarife zum 1. April um bis zu über 30 Prozent bleiben. Gleichzeitig wird im mittleren Anlagensegment eine Größenklasse zwischen 10 und 40 Kilowatt für größere Dachanlagen geschaffen. Die Einspeisetarife werden wie vom Bundestag geplant monatlich gekürzt.

Kleine, im Juli installierte Aufdachanlagen (bis 10 kW) erhalten eine Vergütung von 18,92 Cent/kWh, Anlagen von 10 bis 40 kWh von 17,95 Cent. Solarstromanlagen zwischen 10 und 1.000 Kilowatt erhalten nur noch für 90 Prozent ihres erzeugten Stroms den Einspeisetarif.

Große Photovoltaik-Anlagen erhalten nur bis zur Obergrenze von zehn Megawatt Leistung eine Einspeisevergütung. Für Anlagen auf Konversionsflächen (ehemalige Militärgelände, Mülldeponien o.ä.) soll es über eine Rechtsverordnung Ausnahmeregelungen geben. Die bisherigen Einspeisetarife für Solarstrom sollen mit Erreichen einer gesamtinstallierten Leistung von 52 Gigawatt auslaufen – seit 1990 sind bisher etwa 27 Gigawatt (Stand Ende April) installiert worden. Der Einspeisevorrang soll hingegen erhalten bleiben. Die Bundesregierung plant, rechtzeitig vor Erreichen dieses Wertes eine Anschlussregelung vorzulegen.

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