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„Abfall hat nichts in bäuerlichen Biogasanlagen verloren!“

Die Bundesregierung will industrielle und häusliche Bioabfälle in landwirtschaftlichen Vergärungsanlagen zulassen und durch finanzielle Anreize weiter fördern. Nach Ansicht des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. und des VHE - Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e. V. sind damit erhebliche und unnötige Risiken verbunden.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung will industrielle und häusliche Bioabfälle in landwirtschaftlichen Vergärungsanlagen zulassen und durch finanzielle Anreize weiter fördern. Nach Ansicht des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. und des VHE - Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e. V. sind damit erhebliche und unnötige Risiken verbunden. Bioabfälle aus dem gewerblichen und häuslichen Bereich sollten wie bisher in speziellen Abfallbehandlungsanlagen aufbereitet, hygienisiert und entweder kompostiert oder vergoren werden.

 

Denn Landwirte sind nach Ansicht der beiden Verbände Spezialisten im Bereich Tierproduktion und Pflanzenerzeugung. Viele haben sich auch als Experten für den Bereich der Vergärung von Mais, Stallmist und Gülle zu Biogas qualifiziert. Aber nicht jeder Landwirt, der mit Blick auf künftige Fördergelder überlegt, auch häusliche oder industrielle Bioabfälle zu vergären, verfügt über das dazu nötige Spezialwissen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Verarbeitung dieser Bioabfälle sind aus guten Gründen höher als bei der Verwertung von rein landwirtschaftlichen Rohstoffen wie etwa Stallmist und Gülle. Abfallbehandlungsanlagen unterliegen strengeren behördlichen Auflagen und Kontrollen. Diese Betriebe müssen über speziell ausgebildetes Fachpersonal verfügen, das mit den abfallrechtlichen Regeln und abfallspezifischem Fachwissen vertraut ist. Das kann auf vielen Höfen nicht gewährleistet werden.

 

Ein weiterer Punkt betrifft Aspekte der Hygiene: Die landwirtschaftlichen Stoffströme wie etwa Mais und Gülle auf der einen Seite und Bioabfälle aus nicht landwirtschaftlicher Produktion auf der anderen Seite sind vernünftigerweise getrennt zu halten: Die Vermischung von Nahrungsmittelproduktion und Abfallbehandlung auf einer Betriebsstätte ist nachweislich kritisch. Auf Abfallbehandlungsanlagen sollten unter Hygieneaspekten eben keine Nahrungsmittel produziert werden – und im Umkehrschluss haben natürlich unbehandelte Bioabfälle auf einem Bauernhof nichts verloren, konstatieren BDE und VHE.

 

Auch die Absicht des Gesetzgebers, die Vergärung von externen Bioabfällen mit Fördergeldern für die Landwirte zu fördern, dürfte sich als Irrweg erweisen: Für den höheren Aufwand bei der Behandlung von Bioabfällen erhält der Entsorger nämlich im Regelfall eine Vergütung. Dagegen ist der Anbau von Energiemais mit Kosten für den Erzeuger verbunden. Die Mischung dieser Stoffe mit so unterschiedlicher Wertigkeit in einem gemeinsamen Verfahren schließt transparente Verfahren bei der Umsetzung und wirksame Kontrollmöglichkeiten nahezu aus.

 

Im Zuge der Neuausrichtung der Energiepolitik fordern BDE und VHE, dass es weiterhin bei der bewährten strikten Trennung zwischen Bioabfallbehandlung und landwirtschaftlicher Produktion bleibt. Nur so können sachgerechte Überwachung, Transparenz und hygienische Standards gesichert werden.

 

 

 

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