Die Bundesnetzagentur hat Ende August einen Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Gegenstand des Einspeisemanagements ist die zeitweilige Abschaltung z.B. von Wind-, Solarenergie- oder Biogasanlagen auf Anforderung des Netzbetreibers bei einer Überlastung des Netzes. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, dem Einspeiser, der seine Einspeiseleistung reduziert hat, eine Entschädigung zu zahlen.
"In unserem Leitfaden erläutern wir die Rangfolge, nach der die Erzeuger aufgrund der Aufforderung des Netzbetreibers ihre Einspeiseleistung reduzieren müssen. Hierbei ist eine optimale Nutzung der Netze für die größtmögliche Aufnahme von Strom aus erneuerbaren Energien sichergestellt, ohne dabei die Versorgungssicherheit zu gefährden", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
"Zudem wird im Leitfaden dargestellt, wie sich die Höhe der Entschädigungszahlungen berechnet und wie diese Zahlungen bei der Ermittlung der Stromnetzentgelte berücksichtigt werden können", so Kurth. "Die geplanten Regelungen gewährleisten dem Einspeiser eine angemessene Vergütung für die Dauer der Leistungsreduzierung ohne den Netznutzer übermäßig zu belasten."
Die Marktteilnehmer können nun bis Anfang Oktober 2010 zu den Vorschlägen Stellung nehmen. Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur .