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Agrarminister finden 500 kW-Gülleanlagen klein

Die Agrarministerkonferenz hat sich für Veränderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgesprochen, das dieses Jahr zur Novellierung ansteht. In einem am vergangenen Freitag in Jena gefassten Beschluss befürworteten die Minister, den Bau „kleiner güllebasierter Anlagen bis 500 kW stärker zu unterstützen“.

Lesezeit: 2 Minuten

Gülleanlagen könnten bei Ausnutzung des vorhandenen Güllepotentials durch die Verminderung der Methanemissionen deutliche Beiträge zum Klimaschutz leisten. Eine 500-kW-Anlage wird heutzutage vor allem mit nachwachsenden Rohstoffen und gegebenenfalls zusätzlich mit Gülle betrieben, schon weil der Energiegehalt der Exkremente eigentlich zu gering ist, um damit eine 500-kW-Anlage komplett oder weitgehend zu betreiben. Hinzu kommt die Frage der Transportwege. Gerade die Kopplung des bisherigen Güllebonus mit dem Bonus für nachwachsende Rohstoffe (Nawaro-Bonus) in kleineren bis mittelgroßen Anlagen war in den vergangenen Monaten in Politik und Wirtschaft als Fehlanreiz kritisiert worden.

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In dem Beschluss setzt sich die Agrarministerkonferenz außerdem dafür ein, die Einspeisevergütung so zu gestalten, dass vorrangig Biogasanlagen mit einer Gasaufbereitung und -einspeisung oder mit einer marktfähigen Kraft-Wärme-Nutzung zu betreiben sind. Zudem sollen Impulse gesetzt werden, um die bei der Stromerzeugung anfallende Wärme besser auszunutzen. Auch die Anreize zur Direkteinspeisung von Biogas aus landwirtschaftlichen Anlagen ins Erdgasnetz seien zu stärken.


Mit der Forderung nach einer deutlichen Vereinfachung der Vergütungsregeln nahmen die Minister die Kritik am Boni-Wildwuchs im EEG auf. Sie befürworten außerdem eine verstärkte Forschung zu alternativen Energiepflanzen. Geprüft werden soll nach ihrem Willen, wie beispielsweise durch Anreize innerhalb des Nawaro-Bonus diese alternativen Kulturen vermehrt bei der Biogaserzeugung Einzug finden könnten. Mit dieser Anregung gehen die Länderchefs auf Bedenken am vermehrten Maisanbau in bestimmten Regionen ein. Die EEG-Novelle ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Länderkammer könnte bei Konflikten mit dem Bundestag über eine Verzögerungstaktik aber trotzdem Druck ausüben, denn der Zeitplan für die EEG-Novelle ist sehr eng gesteckt.

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