Derzeit treffen bei der Bundesnetzagentur besonders viele Anträge von Photovoltaikanlagen-Betreibern ein, die sich noch die Vergütungssätze des laufenden Jahres sichern wollen. Ob man allerdings noch die alte Vergütung erhält, ist allerdings nicht vom Meldedatum abhängig, sondern alleine vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage. Darauf hat ein Sprecher der Bundesnetzagentur hingewiesen, nachdem sich die Zahl der Anträge in den letzten Wochen mehr als verdreifacht hat. Demnach lag sie bei über 15.000 – selbst das Online-Meldeportal der Bundesnetzagentur war zeitweise überlastet.
Hintergrund: Ab dem 1. Januar 2012 gelten geänderte Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen. Für Anlagen, die nach diesem Datum in Betrieb gehen, sinkt die Einspeisevergütung um 15 Prozent, meldet das Internetportal Verivox. Je nach Standort und Größe der Anlagen liegt sie dann zwischen 17,9 und 24,4 Cent pro Kilowattstunde Strom.