Das Abschalten der sieben ältesten Atommeiler könnte für die neuen Energien eine unangenehme Nebenwirkung haben: So weisen die Energieversorger derzeit darauf hin, dass es nun öfters zu Spannungs-Schwankungen im Stromnetz kommen könne. Deshalb müsse man vermutlich in Zeiten knapper Nachfrage und beispielsweise hoher Windstromeinspeisung die entsprechenden Erneuerbaren-Energien-Anlagen abschalten. Andernfalls sei die Stabilität des Netzes gefährdet. Das meldet die Frankfurter Allgemeine Zeitung in einem Beitrag auf ihren Internetseiten.
Nach dem Energie-Wirtschafts-Gesetz haben die Energieversorger das Recht, bei Spannungsschwankungen Ökostrom-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt herunterzuregeln oder ganz abzuschalten. Davon sind somit auch Biogasanlagen betroffen. Ob auch Solarstromanlagen dem so genannten Netzmanagement unterliegen, ist umstritten.
Ausführliche Infos dazu und was Sie als Anlagenbetreiber gegen das Zwangsabschalten unternehmen können, lesen Sie in der aktuellen top agrar-Ausgabe (05/2011) ab der Seite 152.