Das Bundesumweltministerium hat jetzt ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in welchem ein gemeinsam mit dem Bundesverband Solarwirtschaft erarbeiteter Vorschlag zur vorgezogenen Absenkung der Vergütung (Degression) bei Solaranlagen sowie ein Vorschlag zur Einschränkung des so genannten Grünstromprivilegs vorgestellt werden.
Auszug aus dem Eckpunktepapier:
Gemeinsam treten BMU und Solarwirtschaft dafür ein, die im vergangenen Jahr beschlossenen Maßnahmen zur Dämpfung der Kosten bei Photovoltaik im Grundsatz beizubehalten und für das Jahr 2011 im Sinne eines gleitenden Übergangs zu den Vergütungssätzen im Jahr 2012 wie folgt zu modifizieren: * Der variable Teil der zum 1. Januar 2012 vorgesehenen Vergütungsabsenkung wird auf den 1. Juli 2011 vorgezogen. Die Absenkung kann damit bereits im 2. Halbjahr 2011 wirksam werden. * Bei einem Marktvolumen oberhalb von 7.500 Megawatt (MW) erfolgt ein weiterer Degressionsschritt von 3 % (bisherige Obergrenze 6.500 MW). * Die Absenkung zum 1. Juli 2011 kann damit je nach Marktentwicklung bei einer Zubauprognose von mehr als 7.500 MW bis zu 15 Prozent betragen. * Die Absenkung richtet sich nach der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011 (Bemessungszeitraum). Die Bundesnetzagentur rechnet anhand der Anlagenmeldungen in diesen Monaten das Marktvolumen für ein Jahr hoch. * Die Degression zum 1. Januar 2012 entspricht zusammen mit der vorgezogenen Degression der gesetzlich festgelegten Gesamtdegression von maximal 24 %. * Wegen der längeren Planungszeiten für Freiflächenanlagen soll die Absenkung für diese Anlagen zum 1. September 2011 erfolgen.
Das komplette Eckpunktepapier können Sie hier abrufen.