Knapp eine Woche vor der entscheidenden Abstimmung über das Energiepaket im deutschen Bundestag betont der Bayerische Bauerverband (BBV) nochmals seine Kritikpunkte an den Gesetzesentwürfen. Auch wenn es in den vergangenen Wochen Verbesserungen gegenüber den Erstentwürfen gegeben hat und auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 17. Juni einige Anliegen der berufsständischen Seite aufgegriffen hat – weitere grundsätzliche Nachbesserungen sind unbedingt nötig.
Dem BBV ist es ein besonderes Anliegen, die Weichen der Energiewende jetzt richtig zu stellen: Für eine dezentrale Energieerzeugung und -versorgung, für Klimaschutz und Nachhaltigkeit, für den Erhalt flächendeckender Landbewirtschaftung, für eine gesicherte Wertschöpfung im und für den ländlichen Raum und für den Erhalt der Werthaltigkeit von Grund und Boden. Diese grundlegenden Werte der bayerischen Politik werden im Energiepaket noch viel zu wenig berücksichtigt und umgesetzt. Daher fordert der Bayerische Bauernverband:
- Vorrang für Biogas in Bauernhand
Eine deutlich stärkere Degression bei der Einspeisevergütung für Biogasanlagen über 500 KW als im Regierungsentwurf vorgesehen. Diese Bekenntnis zu einer dezentralen Energieerzeugung und -versorgung in Form von hofnahen, standortangepassten Biogasanlagen ist zwingend notwendig. Eine Überförderung von Großanlagen muss vermieden werden, da diese weder in der Landwirtschaft noch in der Gesellschaft akzeptiert würde. - Trennung von NaWaRo- und Bioabfallanlagen
Die bewährte Trennung von NaWaRo- und Abfallvergärungs-Anlagen soll beibehalten werden. Das hat zwei entscheidende Vorteile: Risiken in den Nährstoffkreisläufen bei der Ausbringung von Gärresten auf den Flächen wird vorgebeugt und es werden keine Anreize für Bioabfall-Importe aus dem Ausland geschaffen. - Faires Entgelt für die Inanspruchnahme der Flächen
Leitungsbauunternehmen sollen rund 10 Prozent Rendite jährlich erhalten, während Grundeigentümer und Bauern mit einer Verkehrswertentschädigung von 10 bis 20 Prozent einmalig abgespeist werden. Im Vergleich ist die einmalige Abfindung der Eigentümer von maximal 75 Millionen Euro für 3 600 km neue Stromtrassen viel zu wenig. - Stop dem Flächenfraß
Keine ökologischen Ausgleichsflächen mehr für Leitungstrassen – die Energiewende stellt ja gerade eine ökologische Maßnahme dar.