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Bekommen Kleinwindkraftanlagen eine eigene Vergütung?

Der Strom aus kleinen Windturbinen soll hierzulande künftig nach dem Net-Metering-System vergütet werden. Mit dieser Forderung hat sich der Bundesverband Kleinwindanlagen (BVKW) neu für die anstehende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes positioniert.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Strom aus kleinen Windturbinen soll hierzulande künftig nach dem Net-Metering-System vergütet werden. Mit dieser Forderung hat sich der Bundesverband Kleinwindanlagen (BVKW) neu für die anstehende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes positioniert. "Unsere bisherigen Vorstellungen, die drei Größenklassen mit einer Vergütung von zum Teil über 30 Cent pro Kilowattstunden vorsahen, seien politisch nicht durchsetzbar, ist uns in Berlin signalisiert worden", begründete BVKW-Präsident Siebo Smit den Schwenk.


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Nunmehr fordern die Kleinwindmüller, dass der selbst genutzte Strom aus Anlagen bis zu zehn Kilowatt Leistung mit rund 20 Cent/kWh vergütet wird. "Um wirklich wirtschaftlich zu werden, brauchen wir für diese Größenklasse noch einen Bonus von etwa 10 Cent", verweist Smit auf eine analoge Regelung für Photovoltaik-Anlagen in EEG § 33.


"Wir wollen weg von der Netzeinspeisung und ganz gezielt den Eigenverbrauch stärken." Für die Leistungsklasse von 10 bis 100 kW sieht das jüngste BVKW-Positionspapier nur noch eine Vergütung nach dem Net Metering vor. "Wir haben uns an dem dänischen Modell orientiert, das nach unserer Einschätzung die einfachste und unbürokratischste Möglichkeit zur Förderung der Kleinwindtechnik bietet", so Smit.


Die Regierung in Kopenhagen hatte im Juni 2010 ein Gesetz erlassen, mit dem die Förderung der Kleinwindanlagen auf neue Füße gestellt wird. Danach gilt für Mini-Mühlen bis zu sechs Kilowatt Leistung bei der Vergütung das Prinzip der bilanzierenden Stromzählen (so die Übersetzung von Net Metering). "Allerdings gibt es beim Net Metering in Dänemark neben der Beschränkung der Leistungsklasse einen zweiten Deckel, da nur die ersten 6.000 Kilowattstunden nach dem Net Metering vergütet werden", sagt BVKW-Präsident Smit.


Für ihn kommt es in den kommenden Wochen darauf an, auch den Bundesverband WindEnergie vom Net Metering zu überzeugen. Für die EEG-Novelle fordert der BWE bislang je nach Größenklasse eine Vergütung von 22 ct/kWh. "Es wäre fatal, wenn wir den Bundestagsfraktionen zwei unterschiedliche Vorstellungen für die künftige Vergütung von Kleinwindanlagen präsentieren", so Smit. Ralf Köpke

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