Die Hersteller von Biodiesel in Deutschland haben ihre Wettbewerbsposition im ersten Halbjahr 2010 verbessert. Das geht aus dem aktuellen Biokraftstoffbericht der Bundesregierung hervor.
Demnach führte die Steuerermäßigung für den Rapssprit von Januar bis Juni 2010 dazu, dass sich in Großanlagen (ohne angeschlossene Öhlmühlen) der Nachteil für die Hersteller gegenüber Produzenten von fossilem Sprit auf 3,41 Cent/l reduzierte, nach 6,65 Cent/l im zweiten Halbjahr 2009.
Noch besser sah es für die sogenannten integrierten Großanlagen aus, die neben der Biodieselfabrik auch über eine angeschlossene Ölmühle verfügen. Hier stellte das Bundesfinanzministerium eine sogenannte Überkompensation von 1,68 Cent/l fest, nach einer Unterkompensation von 7,99 Cent/l von Januar bis Dezember 2009. Angesichts des rapiden Anstiegs der Rapspreise in den vergangenen Wochen dürfte dieser Vorteil je nach Rohstoffeinkauf der Hersteller allerdings kaum noch bestehen.
Eine ungleich höhere Überkompensation in Höhe von 10,22 Cent/l stellt das Finanzministerium in seinem Bericht für Pflanzenölkraftstoff fest. Hier will das Ministerium zunächst die weitere Marktentwicklung im Verlauf dieses Jahres abwarten. Sollte sich die bisherige Tendenz bestätigen, sind laut Meinung des Finanzressorts Anpassungen bei der Besteuerung von Pflanzenölkraftstoff erforderlich.
Sowohl für Biodiesel als auch für Pflanzenölkraftstoff müssen derzeit rund 18 Cent/l an Energiesteuer entrichtet werden. Zwar sind die Rohstoffkosten für die Biodiesel- und die Pflanzenölkraftstoffhersteller ähnlich. Allerdings liegen die Herstellungskosten beim Pflanzenöltreibstoff laut Berechnungen des Finanzministeriums deutlich niedriger, da auf das Umestern verzichtet wird.