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Bioenergie: CDU einigt sich auf Grundzüge fürs EEG

Die CDU hat sich gestern auf ein einheitliches Konzept für ihre zukünftige Bioenergiepolitik geeinigt. Der Bundesfachausschuss Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU legte dazu ein Positionspapier vor. Darin werden auch Forderungen für EEG-Novelle formuliert.

Lesezeit: 2 Minuten

Die CDU hat sich gestern auf ein einheitliches Konzept für ihre zukünftige Bioenergiepolitik geeinigt. Der Bundesfachausschuss Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU legte dazu ein Positionspapier vor. Darin werden auch Forderungen für die EEG-Novelle formuliert. Unter anderem heißt es:  

  • Anforderungen an ein neues EEG 2012 sehen wir vor allem in der Beibehaltung der Grundstruktur aus Grundvergütung und Boni. Es sollte nicht zu einem völligen Bruch zwischen den Regelungen für bestehende und neue Anlagen kommen.
  • der Anpassung der Vergütungssätze an die durchschnittlichen Grenzertragskosten. Dadurch wird das Problem der Nutzungskonkurrenz entschärft. Dort, wo diese hoch ist, würden die Anreize für neue Anlagen durch die Vergütungssätze entfallen.
  • der Vereinfachung des Boni-Systems.
  • der Entkopplung des Güllebonus von der NaWaRo-Vergütung.
  • der konsequenten Ausrichtung der Förderung auf die Kaskadennutzung der Biomasse und die Verwertung von Reststoffen. Vor allem gilt es, einen gezielteren Anreiz für die Gülleverwertung ohne „Mitnahmeeffekte“ zu schaffen und den Gülle-Bonus auch auf andere geeignete landwirtschaftliche Reststoffe auszuweiten. Mit einer Konzentration des Güllebonus auf kleinere hofnahe Anlagen (zum Beispiel 50 bis 150 Kilowatt, Gülleanteil über 80 Prozent) kann es gelingen, die Gülle sinnvoll zu verwerten und gleichzeitig einen besonderen Beitrag zur Vermeidung von Emissionen zu leisten (Treibhausgase Methan und CO2, Ammoniak, Gerüche).
  • einer konsequenten Degression der Vergütungssätze für Anlagen über 500 Kilowatt im Interesse der gewünschten Wirkung bei der dezentralen Wertschöpfung in landwirtschaftlichen Betrieben und im ländlichen Raum.
  • der optimalen Gestaltung des Technologieanreizes für Effizienzgewinne. Die EEGFörderung muss an Effizienzkriterien gekoppelt werden durch Formulierung von Effizienzkriterien im EEG.
  • Anreizen zur Anhebung des Gesamtwirkungsgrades bei bestehenden Anlagen (Repowering von Biogasanlagen).
  • Anreizen für die bedarfsgerechte Stromproduktion und –einspeisung durch die Förderung des Einsatzes von fortschrittlichen Speichertechnologien und gleichzeitig der Biogaseinspeisung.
  • einer Ausrichtung der Vergütung auf den Bau von Anlagen mit einer sinnvollen Wärmenutzung und den Verzicht auf eine gesonderte Förderung der Wärmeproduktion.
  • einer klaren Definition des Anlagebegriffs, die Anlagenbetreiber und Energieversorger ein hohes Maß an Rechtsicherheit gewährleistet.

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