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Biogas: Biodiesel bleibt als Stützfeuerung erlaubt

Biodiesel soll auch künftig als Stützfeuerung in allen Zündstrahl-Blockheizkraftwerken möglich sein. Das stellt das Bundeskabinett in dem kürzlich vorgelegten Entwurf zur Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) klar. Der Entwurf, der sich schwerpunktmäßig mit der Veränderung der Solarvergütung beschäftigt, schließt mit der Klarstellung eine Lücke im bisherigen Paragraph 27 des EEG 2012.

Lesezeit: 1 Minuten

Biodiesel soll auch künftig als Stützfeuerung in allen Zündstrahl-Blockheizkraftwerken möglich sein. Das stellt das Bundeskabinett in dem kürzlich vorgelegten Entwurf zur Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) klar. Der Entwurf, der sich schwerpunktmäßig mit der Veränderung der Solarvergütung beschäftigt, schließt mit der Klarstellung eine Lücke im bisherigen Paragraph 27 des EEG 2012.


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EEG-Experten hatten in dem seit Januar geltenden EEG 2012 einen redaktionellen Fehler mit weitreichenden Folgen ausgemacht (siehe Beitrag „So sichern Sie sich jetzt die EEG-Vergütung“ im Energiemagazin 1/2012): Laut §27 gilt Biodiesel als Biomasse und ist demnach als Zündöl in neuen BHKW zulässig.  Dieser Hinweis fehlt jedoch bei den nachfolgenden Paragraphen, die die Vergütungshöhe für Bioabfallanlagen und kleinen Gülleanlagen (75 kW) beschreiben. Das hätte bedeutet, dass bei diesen beiden Anlagetypen Zündstrahl-Aggregate nur mit Pflanzenöl als Zündöl eingesetzt werden dürfen.


Mit der Ergänzung in dem geplanten Artikelgesetz zur Solarförderung will der Gesetzgeber aber deutlich machen, dass Biodiesel (offizielle Bezeichnung: „Pflanzenölmethylester“) für alle Biogasanlagen als Anfahr- und Stützfeuerung zulässig sein soll. (Neumann)

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