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Biogas-Gülle als Abfall: Praxisnahe Lösungen in Sicht

or einigen Wochen wurde das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz vom Bundestag verabschiedet, das Biogasgülle auf Druck der EU als Abfall deklariert (top agrar berichtete). Was das in der Praxis für Anlagenbetreiber bedeutet, war bisher unklar.

Lesezeit: 2 Minuten

Vor einigen Wochen wurde das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz vom Bundestag verabschiedet, das Biogasgülle auf Druck der EU als Abfall deklariert (top agrar berichtete). Was das in der Praxis für Anlagenbetreiber bedeutet, war bisher unklar. Nun macht sich nach dem Bundestag auch der Bundesrat für einen praxisgerechten Vollzug des Gesetzes stark, bei dem es zu möglichst wenigen Einschränkungen beim Umgang mit Biogasgülle kommen soll. Das beschloss nun der Agrarausschuss der Länderkammer.

 

Im Zuge der Energiewende sei es sinnvoll und wünschenswert aus Wirtschaftsdüngern zunächst Energie zu gewinnen und erst dann als Dünger zu verwenden. Diesem Grundsatz sollen die Länder auch bei der Frage folgen, ob Biogasgülle als Abfall eingestuft wird oder nicht.

Die zuständigen Bundesministerien für Landwirtschaft und Umwelt werden nun aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern Muster-Vollzugshinweise zu erarbeiten. Dadurch soll ein möglichst einheitlicher und praxisgerechter Vollzug im Alltag sichergestellt werden.

 

Die Länder sind nach wie vor der Meinung, dass Biogasgülle nicht als Abfall aufzufassen ist. Der Deutsche Bauernverband (DBV) stimmte dem zu. Allerdings konnte sich die Bundesregierung in dem neuen Gesetz mit dieser Ansicht gegenüber der EU nicht durchsetzen, weshalb nun über die Folgen dieses Entschlusses diskutiert wird. (AgE)

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