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Biogas-Verkauf unterliegt ab sofort der Regelbesteuerung

Seit Jahresbeginn wird der Verkauf von Biogas steuerlich nicht mehr als land- und forstwirtschaftlicher Umsatz bewertet. Das geht aus einem Erlass des Bundesfinanzministeriums hervor, der Mitte Dezember veröffentlicht wurde. Bislang galt für den Biogashandel (nicht die Erzeugung!) eine Durchschnittssatz-Besteuerung nach § 24 UStG.

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Seit Jahresbeginn wird der Verkauf von Biogas steuerlich nicht mehr als land- und forstwirtschaftlicher Umsatz bewertet. Das geht aus einem Erlass des Bundesfinanzministeriums hervor, der Mitte Dezember veröffentlicht wurde. Bislang galt für den Biogashandel (nicht die Erzeugung!) eine Durchschnittssatz-Besteuerung nach § 24 UStG.


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Der Erlass gilt zwar seit dem 1. Januar 2011. Es gibt aber ein Übergangsfrist bis zum 31.3.2011.

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