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Biogasförderung wird vorerst nicht geändert

Bei der anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird es keine Änderungen bei der Förderung von Biogasanlagen geben. Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp begründete das in der vergangenen Woche mit politischen Restriktionen.

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Bei der anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird es keine Änderungen bei der Förderung von Biogasanlagen geben. Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp begründete das in der vergangenen Woche mit politischen Restriktionen. Die Koalition wolle sich in der aktuellen Diskussion auf die Kürzung der Solarförderung konzentrieren und sich nicht verzetteln, erklärte der CDU-Politiker. Er verwies zugleich auf die Zusage seiner Fraktionsführung, die derzeitige Biogasförderung im Herbst auf den Prüfstand zu stellen. Dabei gehe es insbesondere um den Biomethan-Bonus für große Anlagen, den es zurückzuführen gelte, sowie eine höhere Vergütung für den Einsatz von Kleegras und Luzerne.

 

Holzenkamp weist damit die Forderungen des deutschen Bauernverbandes zurück. Dieser hatte in einem Schreiben an Bundekanzlerin Merkel gefordert die Förderung für große Anlagen zu kürzen.(Zur Meldung)


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(AgE)

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