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Biogasrat: Mehr Marktnähe für das EEG

Mehr Marktnähe und damit Kostenbewusstsein bei den Vergütungssätzen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) will der Biogasrat durchsetzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Mehr Marktnähe und damit Kostenbewusstsein bei den Vergütungssätzen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) will der Biogasrat durchsetzen. In einem Forderungskatalog zur in diesem Jahr anstehenden EEG-Novelle verlangt der Verband, in dem vor allem Großunternehmen vertreten sind, unter anderem:  Auf eine Differenzierung der Vergütung von Reststoffen und nachwachsenden Rohstoffen sollte verzichtet werden. Eine einsatzstoffunabhängige Vergütung überlasse es dem Markt, einen wirtschaftlichen Einsatzstoffmix hervorzubringen.


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Mit Blick auf den Agrarsektor erklärt der Verband, die Errichtung und der Betrieb von landwirtschaftlichen Hofanlagen sollten sich nicht an der Größe des Betriebs, sondern an der Energie- und Kosteneffizienz der Anlage orientieren. Deswegen sollten künftig kleinere landwirtschaftliche Betriebe bei der Errichtung und dem Betrieb von Biogasanlagen vermehrt miteinander kooperieren, beispielsweise bei der Errichtung und dem Betrieb von Mikrogasnetzen.


Kritik übt der Biogasrat an der je nach Anlagengröße derzeit im EEG differenzierten Boni-Höhe und fordert hier Einheitlichkeit. Wie an den vergangene Woche durchgesickerten Planungen des Bundesumweltministeriums zur EEG-Novelle deutlich wird, ist diese Forderung des Verbandes in der Regierung offenbar auf offene Ohren gestoßen. Das Bundesumweltministerium empfiehlt nämlich künftig einen einheitlichen Bonus in Höhe von 6 Cent/kWh für wichtige Einsatzstoffe wie Mais.


Grundsätzlich stellt der Biogasrat die Forderung auf, künftig solle die umlagefinanzierte Vergütung nur noch die durchschnittlichen – auf Basis von „Benchmarkanlagen“ ermittelten – Mehrkosten im Vergleich zur konventionellen Stromerzeugung abdecken. Die übrigen Kosten und der notwendige unternehmerische Gewinn sollten durch den Verkauf von Strom und Wärme eingespielt werden.


Mit dem EEG hat der Biogasrat auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) im Blick, das im nächsten Jahr novelliert werden soll. Es schreibt momentan lediglich die Nutzung eines Anteils erneuerbarer Energien für Neubauten vor. Der Biogasrat fordert eine Ausweitung auf den Gebäudebestand. Dabei sollte nach dem Dafürhalten des Verbandes der Einsatz von aufbereitetem Biogas in Brennwerttechnik mit einer Beimischung von 15 % als eine Lösung zugelassen werden, die Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien abzudecken. Der Biogasrat stützt sich mit seinen Untersuchungen auf eine im vergangenen Jahr in Auftrag gegebene Studie, die vom Deutschen Biomasseforschungszentrum (DBFZ) sowie dem Lehrstuhl für Energiewirtschaft der Universität in Duisburg-Essen unter Projektsteuerung durch die Geschäftsstelle des Verbandes erstellt wurde. (AgE)

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