Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) muss an energiepolitischen Notwendigkeiten ausgerichtet werden und nicht an der „vermeintlichen Bedürftigkeit der Betreiber kleiner und unwirtschaftlicher Anlagen“. Mit dieser Forderung kritisiert der Biogasrat, der die Interessen von Energiekonzernen, Industrieunternehmen und Dienstleistern vertritt, die Empfehlungen des Bundesrates zur Förderung von landwirtschaftlichen Anlagen. Die Empfehlungen würden den Einspeisemarkt nahezu vollständig ignorieren und auf eine Überförderung landwirtschaftlicher Kleinstanlagen hinaus laufen, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung. Der Bundesrat hatte am vergangenen Freitag mit breiter Mehrheit die Initiative Bayerns unterstützt, bei der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bäuerlich geführte Biogasanlagen im Vergleich zu Großanlagen besser zu stellen (siehe Meldung vom 17.06.11).
Der Biogasrat fordert dagegen, Im EEG müsse die Vergütung für größere und hocheffiziente Anlagen der Kraftwärmekopplung für die Biomethan-Verstromung auskömmlich gestaltet und an die Kostenstruktur angepasst werden. Der kürzlich vorgelegte Monitoringbericht der Bundesnetzagentur zum Biomethanmarkt hätte gezeigt, dass die Rahmenbedingungen für den Biomethanmarkt nicht ausreichen (siehe dazu auch Meldung vom 20.06.11).