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Biogasregister soll Biomethan-Vermarktung beflügeln

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat gestern das "Biogasregister Deutschland" auf einer Fachtagung in Berlin vorgestellt. Die internetbasierte Plattform schafft einen branchenübergreifenden Standard für den Nachweis der Herkunft und der unterschiedlichen Eigenschaften von aufbereitetem Biogas im Erdgasnetz (Biomethan, Bioerdgas).

Lesezeit: 2 Minuten

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat gestern das "Biogasregister Deutschland" auf einer Fachtagung in Berlin vorgestellt. Die internetbasierte Plattform schafft einen branchenübergreifenden Standard für den Nachweis der Herkunft und der unterschiedlichen Eigenschaften von aufbereitetem Biogas im Erdgasnetz (Biomethan, Bioerdgas). Produzenten, Händler, Verbraucher und Sachverständige können sich ab Mitte November auf der Internetseite www.biogasregister.de registrieren lassen. Die Dokumentation von Biogasmengen wird ab Anfang Dezember möglich sein.


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"Das Biogasregister ist ein entscheidender Baustein, um die Erzeugung und Nutzung von Biomethan im Erdgasnetz in Deutschland voranzubringen", sagte dena-Geschäftsführer Andreas Jung. "Jetzt können alle Akteure einfach, günstig, verlässlich und transparent ihrer Nachweispflicht nachkommen. Das ist eine wichtige Voraussetzung für einen liquiden Markt." Bisher kam der Absatz von Biomethan in Deutschland nur schleppend voran. Um das Ausbauziel der Bundesregierung zu erreichen, müsste die Zahl der Biomethananlagen von heute 70 auf über 1400 im Jahr 2020 steigen.


Mit Hilfe des Biogasregisters können Produzenten, Händler und Verbraucher dokumentieren, welche Art von Biogas sie anbieten oder verwenden, wie viel davon ins Erdgasnetz eingespeist und wie viel entnommen wird. Produzenten buchen ihre Mengen in das Register ein.


Unabhängige Gutachter prüfen die Angaben. Die Nutzer des Registers können Biogasmengen handeln und aufteilen. Die Endverbraucher erhalten als Beleg einen Auszug aus dem Register mit allen relevanten Daten und können damit die vom Gesetzgeber vorgesehenen Erstattungen und Vergütungen beantragen.


Biogas wird in Deutschland je nach Herkunft und Verwendung unterschiedlich geregelt und gefördert, unter anderem durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und das Biokraftstoffquotengesetz. Es kann aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holz oder Ackerpflanzen oder aus biogenen Reststoffen wie Küchen- oder Schlachtabfällen gewonnen werden. Manche Hersteller achten besonders auf nachhaltige Kriterien wie Landschaftspflege oder Vermeidung von CO2-Emissionen. Aufbereitetes Biogas ist wie Erdgas vielseitig verwendbar: zur Erzeugung von Strom und Wärme, vorzugsweise in effizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, oder als Kraftstoff für Erdgasfahrzeuge.


Das Konzept für das Biogasregister hat die dena im Jahr 2009 mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums und im Dialog mit Marktteilnehmern und Experten aus Politik und Wirtschaft entwickelt. Die Realisierung wird von 14 führenden Unternehmen aus der Biogas- und Energiebranche unterstützt.


Weitere Informationen im Internet unter: www.biogasregister.de .

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