Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Biokraftstoffzertifizierung: Fünf vor Zwölf für den deutschen Agrarhandel

Der Agrarhandel in Deutschland steht vor großen Herausforderungen: Ab dem 1. Januar 2011 muss für alle Biokraftstoffe, die Benzin und Diesel beigemischt werden, nachgewiesen werden, dass sie nachhaltig produziert wurden. Da diese Anforderungen für die ganze Wertschöpfungskette gelten, betreffen sie auch die Landwirte und den Agrarhandel.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Agrarhandel in Deutschland steht vor großen Herausforderungen: Ab dem 1. Januar 2011 muss für alle Biokraftstoffe, die Benzin und Diesel beigemischt werden, nachgewiesen werden, dass sie nachhaltig produziert wurden. Da diese Anforderungen für die ganze Wertschöpfungskette gelten, betreffen sie auch die Landwirte und den Agrarhandel.


Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Laut Darstellung des Internationalen Nachhaltigkeits- und Kohlenstoffzertifizierungssystems (ISCC) muss der Agrarhandel, der die jetzt anlaufende Ernte erfasst und einlagert, bereits mit der ersten Einlagerung der neuen Ware die geltenden Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen. Dazu benötige jeder Agrarhändler ein Zertifikat, das ihn in die Lage versetze, seine ausgelieferte Ware als nachhaltig zu deklarieren.


Viele Agrarhändler gingen davon aus, dass sie dieses Zertifikat erst am 1. Januar 2011 benötigten. Genau hierin liege jedoch ein fataler Irrtum, so das ISCC. Die Biokraftstoffhersteller müssten ihre Biokraftstoffe bereits im 4. Quartal 2010 an die Mineralölraffinerien zwecks Beimischung ausliefern; spätestens zu diesem Zeitpunkt müssten auch die Agrarhändler ein gültiges Nachhaltigkeitszertifikat besitzen.


Um ein Zertifikat zu erhalten, müsse sich der Händler erfolgreich von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle auditieren lassen, so das ICSS. Dazu müsse der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen die neuen Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und ein sogenanntes Massenbilanzsystem erfülle. Dazu blieben jetzt allerdings inklusive Vorbereitung nur noch drei Monate Zeit.


Liege dem Agrarhändler ein solches Zertifikat nicht vor, könnten die in der Kette folgenden Mineralölunternehmen ihrer Beimischungspflicht mit nachhaltigen Biokraftstoffen nicht nachkommen und müssten hohe Strafen zahlen, wenn sie ihre Beimischungsquote nicht erfüllen könnten. Damit der Agrarhandel doch noch rechtzeitig das notwendige Zertifikat erhalten könne, würden jetzt Vorbereitungsseminare von den Zertifizierungssystemen angeboten.


Am 5. August finde beispielsweise ein Seminar statt, das dem Agrarhandel klare Handlungsanweisungen gebe und aufzeige, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, um das notwendige Zertifikat zu erhalten. Das ISCC wurde nach eigenen Angaben mit Wirkung vom 20. Juli 2010 von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) endgültig anerkannt. Diese Anerkennung betreffe alle Arten von Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung, die für die Herstellung von flüssigen oder gasförmigen Kraftstoffen gemäß der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) geeignet seien.


Das ISCC wies darauf hin, dass bisher nach dem Ersterfasser jedes Lagerhaus auditiert werden musste; dies werde ab sofort durch eine 5-%-Stichprobe ersetzt. Diese Stichprobe beziehe sich auf alle Lagerhäuser, die ein Unternehmen im Lieferverbund für nachhaltige Biomasse einsetzen wolle. Der geografische Rahmen könne vom Unternehmen selbst gewählt werden, beispielsweise Landkreis, Land, EU oder weltweit.


Die Anforderungen an die Lagerhäuser hinsichtlich Rückverfolgbarkeit und Massenbilanz würden aber weiterhin für alle Lagerhäuser gelten. Ersterfasser müssen laut ISCC spätestens zum 31. Dezember 2010 über ein gültiges Zertifikat verfügen, zu dem die letzte Schnittstelle einen Nachhaltigkeitsnachweis ausstellt. Schnittstellen, die in der Wertschöpfungskette vor der letzten Schnittstelle lägen, etwa eine Ölmühle, könnten Lieferungen des Ersterfassers innerhalb dieses Zeitraums nur dann verarbeiten, wenn sie zu Verarbeitungsbeginn über ein gültiges Zertifikat verfügten.


Alle relevanten Themen sowie aktuelle Veränderungen und Vereinfachungen, die zur Zertifizierung gemäss ISCC notwendig sind, bietet das Zertifizierungssystem in einem Seminar vom 10. bis 12. August in Köln an.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.