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Biosprit: Gesetzeslücke entdeckt

Der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) hat auf gesetzliche Lücken bei den Nachhaltigkeitsanforderungen von Biokraftstoffen aufmerksam gemacht und entsprechende Verbesserungen verlangt. Wie der Verband gegenüber dem Presse- und Informationsdienst Agra-Europe erklärte, könnten derzeit Nachhaltigkeitszertifikate unabhängig vom Ursprungsprodukt verwendet werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) hat auf gesetzliche Lücken bei den Nachhaltigkeitsanforderungen von Biokraftstoffen aufmerksam gemacht und entsprechende Verbesserungen verlangt.


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Wie der Verband gegenüber dem Presse- und Informationsdienst Agra-Europe erklärte, könnten derzeit Nachhaltigkeitszertifikate unabhängig vom Ursprungsprodukt verwendet werden. Während in der Herstellungskette bis einschließlich zum Biokraftstoffproduzenten eine nach Rohstoffen untergliederte, detaillierte Dokumentation im Rahmen einer so genannten Massenbilanz vorgeschrieben sei, gälten danach vereinfachte Regularien.


Werde beispielsweise nachhaltig produzierter und zertifizierter Biodiesel aus Raps in einem Land wie Polen verkauft, wo die EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie noch nicht umgesetzt sei, werde das Zertifikat nicht benötigt. In diesem Fall könnte ein Biokraftstoffhändler das Zertifikat für Raps-Biodiesel behalten und später auf billigen, nicht nachhaltig produzierten Soja- oder Palm-Biodiesel übertragen. „Dies ist eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung der Wirtschaftsbeteiligten, die zu wirtschaftlichen Nachteilen für die deutsche Biokraftstoffindustrie führt“, bemängelte VDB-Geschäftsführer Elmar Baumann.


Produktion bricht ein


Verschärft wird die Problematik laut VDB dadurch, dass derzeit sehr billiger Biodiesel aus Soja- und Palmöl auf den europäischen und damit auch deutschen Markt gelangt. Grund hierfür sei die Abschottungspolitik mancher Länder wie Argentinien oder Indonesien, erläuterte er. Wegen hoher Exportsteuern könnten die Landwirte in diesen Ländern ihr Soja- und Palmöl lediglich auf dem heimischen Markt absetzen. Da Biodieselproduktion in diesen Ländern zudem subventioniert wird und Biodieselexporte mit niedrigeren Exportsteuern als die Rohstoffe beaufschlagt werden, boomt die Ökospritproduktion dort. Der begünstigte Biodiesel werde anschließend nach Europa verkauft, erhalte dort nachträglich wegen der Situation innerhalb der Europäischen Union ein Nachhaltigkeitszertifikat und könne außerdem auf die Biokraftstoffquote angerechnet werden.


Einmal geförderte Biokraftstoffe dürften laut Bundesimmissionsschutzgesetz jedoch nicht ein zweites Mal unterstützt werden und sollten daher nicht anrechenbar sein, argumentiert der VDB. „Die Bundesregierung prüft gegenwärtig diesen Sachverhalt, wir gehen davon aus, dass sie über DET-subventionierte Biokraftstoffe von der Quotenanrechung ausschließt“, sagte Baumann. Bereits jetzt wirke sich die ungleiche Konkurrenzsituation auf die deutschen Biokraftstoffe aus. Mancherorts sei die Produktion wegen der doppelt subventionierten Produkte aus Argentinien und Indonesien regelrecht eingebrochen.


Mehr Druck aus Brüssel


Der VDB fordert nun eine möglichst schnelle Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien in allen Mitgliedstaaten. Hier müsse die EU mehr Druck ausüben. Außerdem spricht sich der Verband für eine zentrale EU-Clearingstelle aus, die verhindert, dass Nachhaltigkeitsnachweise mehrfach, dass heißt in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, eingesetzt werden. Bei Importen dürften zudem im Heimatland bereits subventionierte Produkte nicht auf die Biokraftstoffquote in Deutschland anrechenbar sein. Der VDB verlangt weiterhin, dass zumindest bis zur EU-weiten Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien auch nach der Biokraftstoffproduktion Massenbilanzen geführt werden müssen. Somit könnten zumindest die unterschiedlichen Rohstoffe des Biokraftstoffs unterschieden werden. Nicht zuletzt spricht sich der Verband für einen längeren Massebilanzzeitraum zumindest bis vor die letzte Schnittstelle aus, also bis zu den Ölmühlen, damit dieses System „praktikabler wird“. Statt bisher drei Monate sollen die Bilanzen erst nach zwölf Monaten abgeschlossen werden.

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