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Bleibt mit der E10-Pleite das Biokraftstoffziel auf der Strecke?

Momentan reicht der Absatzanteil von E10 am gesamten Benzinabsatz von knapp über 10% bei Weitem nicht aus, um das vorgegebene Quotenziel zu erreichen. Hierfür müsste E10 fast den gesamten Benzinabsatz ausmachen, fordert der Mineralölwirtschaftsverband (MWV) in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung.

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Momentan reicht der Absatzanteil von E10 am gesamten Benzinabsatz von knapp

über 10% bei Weitem nicht aus, um das vorgegebene Quotenziel zu erreichen. Hierfür

müsste E10 fast den gesamten Benzinabsatz ausmachen, fordert der Mineralölwirtschaftsverband (MWV) in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung. Mit jedem Liter herkömmlichen Super E5, der statt Super E10 getankt wird, vergrößert sich das Defizit zur Quotenerfüllung. Dieses Defizit muss durch Alternativen geschlossen werden.


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In welcher Form dies geschieht, liegt in der individuellen Entscheidung der Mineralöl-

unternehmen. Rein theoretisch stehen folgende Alternativen zur Verfügung: Quersubvention von reinem Biodiesel (B100) oder Pflanzenöl für LKWs, Bio-Methan, E85, hydriertes Pflanzenöl oder der Ausgleich durch eine Abgabe. Letztlich werden die Verfügbarkeit und die Absatzmöglichkeiten für die genannten Alternativen darüber entscheiden, inwieweit das Defizit zur Biokraftstoffquote damit verkleinert und Abgaben vermieden werden können. Der MWV rechtfertigt mögliche höhere Preise für Superbenzin E5 so: Diese Kosten in der Kalkulation der Benzinpreise zu berücksichtigen, sei betriebswirtschaftlich notwendig. Der harte Wettbewerb um den Verbraucher entscheidet, ob alle entstehenden Kosten über den Preis abgedeckt werden können.


Die Sorgen des MWV teilt das Bundesumweltministerium nicht. Als Reaktion auf die Meldung gestern erwiderte das Ministerium:

  1. Eine Biokraftstoffquote gibt es seit 2007. Sie ist in den vergangenen Jahren stets übererfüllt worden. Sie lag bereits im Jahr 2010, als E 10 noch nicht auf dem Markt war, bei 6,25 Prozent, und war damit genau so hoch wie in diesem Jahr.
  2. Anzeichen dafür, dass die Quote in diesem Jahr anders als in den Vorjahren nicht erfüllt werden könnte, bestehen nicht.
  3. Der Absatz der Biokraftstoffsorten muss bis zum 15. April des Folgejahres beim Zoll gemeldet werden, der eine erste Auswertung bis etwa Mitte Mai vornimmt. Die Abrechnung erfolgt also erst in rund 9 Monaten. Es ist deshalb nicht akzeptabel und entbehrt jeder Grundlage, schon jetzt damit zu drohen, mögliche Strafzahlungen auf den Verbraucher umzulegen oder dieses bereits zu tun.
  4. Die Möglichkeit, E 10 anzubieten, erfolgt in Umsetzung der EU-Kraftstoffrichtlinie aus dem Jahr 2009. Der Rechtsgrund für die Einführung liegt also im europäischen Recht. Aber sowohl das europäische Recht als auch die nationale Umsetzung ermöglichen es lediglich, E 10 einzuführen, niemand wird dazu verpflichtet.
  5. Die Biokraftstoffquote, die zwischen 2010 und 2014 konstant bei 6,25 Prozent liegt, wurde im Jahr 2006 von der Großen Koalition beschlossen, um die europäischen Vorgaben und Ziele zur Steigerung des Absatzes von Biokraftstoffen zu erreichen.
  6.  Für die Erfüllung stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Dazu gehören E 5 (5 Prozent Biokraftstoff) und Diesel (7 Prozent Biokraftstoff). Auch reiner Biodiesel (B100) für LKWs und Biogas für Gasfahrzeuge können angerechnet werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Übererfüllung der Quote aus den Vorjahren zu übertragen. Im Jahr 2010, als E 10 noch nicht angeboten wurde, wurde die Quote übererfüllt. Für das Jahr 2011 stehen Rückstellungen nach Angaben der zuständigen Behörde wieder in erheblichem Umfang zur Verfügung.
Das Bundesumweltministerium bleibt mit den Branchen und den Verbraucherverbänden im Gespräch, um Erfahrungen auszutauschen und um deutlich zu machen, dass es viele Möglichkeiten, gibt, um Biokraftstoffe entsprechend den Quotenvorgaben, aber auch entsprechend den strengen Nachhaltigkeitskriterien anzubieten - und zwar zum Nutzen des Verbrauchers.

 

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