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Branchenverbände hoffen auf Last-Minute-Änderungen am EEG

Kurz vor der entscheidenden Abstimmung im Bundestag zum Atomausstieg setzen Branchenverbände aus dem Bereich der erneuerbaren Energien auf Änderungen in letzter Minute bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit seinen staatlich garantierten Ökostrompreisen.

Lesezeit: 5 Minuten

Kurz vor der entscheidenden Abstimmung im Bundestag zum Atomausstieg setzen Branchenverbände aus dem Bereich der erneuerbaren Energien auf Änderungen in letzter Minute bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit seinen staatlich garantierten Ökostrompreisen.


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Die Hoffnungen richten sich dabei auf die Einspeisesätze einerseits sowie auf die Vorgaben zu Substratmix und Energienutzung andererseits. Der Fachverband Biogas (FvB) sieht sich durch die Kritik des Bundesrates am EEG-Kabinettsbeschluss bestätigt.


„Wir sind nun etwas optimistischer, da sich viele unserer Forderungen zum EEG-Regierungsentwurf in der vom Bundesrat verabschiedeten Stellungnahme wiederfinden“, erklärte FvB-Geschäftsführer Claudius da Costa Gomez in Reaktion auf das Votum der Länderkammer, die eine Besserstellung von landwirtschaftlichen gegenüber sehr großen Biogasanlagen gefordert hatte. Hingegen kritisierte der Biogasrat die Empfehlungen des Bundesrates zu dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz. Diese ignorierten den Einspeisemarkt nahezu vollständig und liefen auf eine Überförderung „landwirtschaftlicher Kleinstanlagen hinaus“.


Das Deutsche Maiskomitee (DMK) forderte die Bundesregierung auf, die Deckelung des Einsatzes von Getreidekorn und Mais ersatzlos aus dem Entwurf zu streichen. Anderenfalls sei zu befürchten, dass der Flächendruck und die Erzeugungskosten von Biogas weiter stiegen, weil auf Gärsubstrate ausgewichen werden müsse, die energieärmer und weniger flächeneffizient seien.


Zwar seien nicht alle Forderungen des Fachverbandes auch vom Bundesrat gestellt worden, erklärte da Costa Gomez. Ganz wesentliche Punkte wie eine Differenzierung der geforderten Mindestquote für die Wärmenutzung, die Regelung des Anbaus von Energiepflanzen im Fachrecht, die Forderung nach einer optionalen statt einer verpflichtenden Marktprämie sowie eine verbesserte Rohstoffvergütung für dezentrale Biogasanlagen fänden sich im Forderungskatalog des Bundesrates aber genauso wie in den Stellungnahmen des Fachverbandes. Hoffnungen setzt da Costa Gomez nun auf die Linie von Kanzlerin Dr. Angela Merkel, die das Energiepaket im Konsens auch mit der Opposition verabschieden will. Da werde man sich über die Meinung des Bundesrates wohl nicht einfach hinwegsetzen können, glaubt der FvB-Geschäftsführer.


Streit um Preise


Der Biogasrat wirft zudem dem DeutschenBiomasseforschungsZentrum (DBFZ) mit Blick auf EEG-Berechnungen „schludrigen Umgang mit den wichtigsten Basisdaten“ vor. Für den Bereich der Einspeisung von Biomethan ins Erdgasnetz sowie dessen Verstromung liegen die Investitions- und die Brennstoffkosten laut Verbandsangaben beim DBFZ jeweils 20 % unter den eigenen Berechnungen und den ermittelten Durchschnittswerten der Bundesnetzagentur. Das DBFZ wies indes die Vorwürfe des Biogasrates als „reinen Versuch zur Durchsetzung eigener politischer Ziele“ zurück. Vertraue man den genannten Zahlen, so würden die Anlagen - trotz aktuell eifrigen Zuwachs bei Vergütungen, die nicht höher seien als die vom DBFZ vorgeschlagenen - 2012 in den Investitionskosten etwa zwei Drittel höher sein als noch vor drei bis vier Jahren. Diese überhöhten Preise seien gegenwärtig infolge des starken Zubaus und dem dadurch recht überhitzten Markt zwar vereinzelt anzutreffen, sie jedoch als Grundlage für eine künftige Vergütung zu verwenden sei unseriös und nicht im Sinne einer kosteneffizienten Strombereitstellung erneuerbarer Energien, so das DBFZ.


Grünlandverlust schon vor dem EEG


Seinen Widerstand gegen Anbaueinschränkungen für den Mais im EEG erneuerte das DMK. „Wir können die Begründung für eine pauschale Begrenzung, vor allem aber den Vorwurf nicht nachvollziehen, der zunehmende Maisanbau der letzten Jahre gehe auf Kosten von wertvollem Grünland sowie mit einer Verarmung an Biodiversität in der Landwirtschaft einher und verstärke gleichzeitig die Flächenkonkurrenz“, erklärte DMK-Geschäftsführer Dr. Helmut Meßner.


Bereits von 2000 bis 2004, also noch vor Einführung des EEG, seien rund 135.000 ha Grünland verlorengegangen; das entspreche nahezu 50 % des Gesamtrückgangs von 306.000 ha Grünland in den Jahren 2000 bis 2009. Einen Zusammenhang zwischen Grünlandverlust und zunehmender Maisfläche sieht das DMK daher nicht. Im Übrigen seien im gleichen Zeitraum etwa 580.000 ha stillgelegter Fläche wieder in die landwirtschaftliche Nutzung genommen worden, die zuvor als staatliche Maßnahme zur Marktentlastung und zum Abbau von Überschüssen aus der Erzeugung genommen worden waren.


Warnung vor Verdrängungseffekt


Laut des Präsidenten vom Bauernverband Schleswig-Holstein Werner Schwarz geht es vor allem darum, eine absehbare deutliche Schieflage zwischen industriellen Großanlagen und landwirtschaftlichen Biogaserzeugern zu verhindern. Die im EEG-Entwurf geplante übermäßige Förderung von Großanlagen müsse dringend korrigiert werden. Anderenfalls drohe eine massive Verdrängung der bäuerlichen Flächennutzung und insbesondere der Milchviehhaltung, warnte Schwarz. Aus dem gleichen Grund kritisierte der Vorstand des Bauernverbandes Schleswig-Holstein die geplante Obergrenze für den Einsatz von Getreidekorn und Mais in Biogasanlagen. Dadurch werde eine weitere Flächennachfrage ausgelöst.


Landwirtschaftliche Flächen für Solarkraftwerke nutzen


Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) forderte die Bundesregierung vergangene Woche auf, Solarstrom auf landwirtschaftlichen Flächen künftig wieder zu fördern. Ackerflächen waren im Zuge einer kleinen EEG-Novellierung 2010 aus der Solarstrom-Förderung herausgenommen worden. Aus Sicht des BSW-Solar war dies eine falsche Entscheidung. Für ihn sind Photovoltaikparks auf Freiflächen die günstigste Form der Erzeugung von Solarstrom. Die Förderfähigkeit neuer ebenerdig errichteter Solarparks ist gegenwärtig weitgehend auf sogenannte Konversionsflächen wie Mülldeponien und Militärgelände beschränkt. Diese werden derzeit laut BSW-Solar mit 21 Cent pro Kilowattstunde gefördert. „Weil die Förderung jedes Jahr weiter sinkt, werden Freiflächen-Anlagen bereits in aller Kürze günstiger Strom produzieren als Offshore-Windanlagen“, prognostizierte Matthias Willenbacher, Vorstand der juwi-Gruppe. Das Potential für Freiflächen-Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen sei in Deutschland gewaltig - theoretisch stünden 12 Mio. ha Ackerfläche in der Bundesrepublik zur Verfügung. Bisher seien 2 500 ha Ackerfläche mit Photovoltaik belegt. Selbst bei einem starken Ausbau der Solarenergie in den nächsten Jahren bleibe der Flächenbedarf mit maximal 40.000 ha bescheiden, so der BSW-Solar. (AgE)

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