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Brandschutz bei Solaranlagen: Lösung in Sicht?

Derzeit schlägt die Diskussion um den Brandschutz von Photovoltaikanlagen hohe Wellen. Grund ist die Weigerung einiger Feuerwehren bei dem Vorhandensein einer Photovoltaikanlage Brände zu löschen, auch wenn diese nicht von der Phtovoltaikanlage ausgehen.

Lesezeit: 2 Minuten

Derzeit schlägt die Diskussion um den Brandschutz von Photovoltaikanlagen hohe Wellen. Grund ist die Weigerung einiger Feuerwehren bei dem Vorhandensein einer Photovoltaikanlage Brände zu löschen, auch wenn diese nicht von der Phtovoltaikanlage ausgehen. Denn die Photovoltaikanlagen stehen mit in Reihe geschalteten Modulen bei Lichteinfall unter Strom. Sie können zwar vom Netz genommen, nicht aber spannungsfrei geschaltet werden, da die Leerlaufspannung anliegt.


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Wie die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) mitteilt, wird die RAL Gütegemeinschaft in nächster Zeit Schritte unternehmen, um die Diskussion zu versachlichen. Hierzu wird eine Novelle der Güte- und Prüfbestimmungen durchgeführt, die die wichtigen Belange der Feuerwehren, die Anliegen der Versicherer und den Stand der Technik bei der Photovoltaik berücksichtigen. Koordinator der Novelle zum Thema Brandschutz in der Photovoltaik ist der erfahrene Branschutzexperte und Vorstandsmitglied der RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. Dr.-Ing. Ming Yi Wang vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GdV).


Sobald die technischen Grundlagen gesichtet sind, wird die RAL-Gütegemeinschaft ein Novellierungsverfahren der RAL-GZ 966 durchführen und so in weniger als zwei Monaten zu einem belastbaren Ergebnis kommen. Diese Möglichkeit, rasch auf technische Veränderungen reagieren zu können, ist eine Stärke der RAL-Gütegemeinschaften, die die RAL-Richtlinien von langwierigen Normungsverfahren unterscheidet, die mindestens 5 Jahre in Anspruch nehmen.


Mit welchen Maßnahmen Sie den Brandschutz Ihrer Photovoltaikanlage verbessern und der Feuerwehr die Löscharbeiten erleichtern können, erfahren Sie im neuen Energiemagazin von top agrar ab Seite 18 in dem Beitrag "Anlagenbrand: Totalschaden muss nicht sein".

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