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Bundeskartellamt stellt EEG-Förderung infrage

Die unbegrenzte Einspeisung von EEG-Strom zu festen Vergütungssätzen habe mit Marktwirtschaft nichts zu tun. Mit deutlichen Worten geht der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, mit der derzeitigen Ökostromförderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz ins Gericht.

Lesezeit: 1 Minuten

Die unbegrenzte Einspeisung von EEG-Strom zu festen Vergütungssätzen habe mit Marktwirtschaft nichts zu tun. Mit deutlichen Worten geht der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, mit der derzeitigen Ökostromförderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz ins Gericht.


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Die Vergütung für erneuerbaren Strom vom Markt abzuschirmen, führe zu skurrilen Ergebnissen, sagte Mundt sinngemäß der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Als Beispiel nannte er die zeitweise negativen Strompreise an der Börse. Dazu kommt es, wenn beispielsweise in windstarken Zeiten mehr Ökostrom erzeugt als benötigt wird.


Stattdessen plädiert er für einen schrittweisen Übergang von der "Plan-" hin zur Marktwirtschaft. Als erstes müsse man daher die Ökostrom-Vergütung an die Börsenpreise koppeln.

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