Der Bundestag hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag die Übergangsregelung für Pflanzenöl-BHKW abgesegnet. Der Bundestag hatte diese Regelung am 19. Dezember 2008 beschlossen. Damit erhalten Betreiber von Blockheizkraftwerken weiterhin den Nawaro-Bonus, auch wenn sie Palm- oder Sojaöl einsetzen.
Nach dem neugefassten Erneuerbare-Energien-Gesetz, das seit Anfang 2009 in Kraft ist, wäre der Betrieb mit Palm- oder Sojaöl nur dann bonusfähig, wenn sie die Anforderung der geplanten Nachhaltigkeits-Verordnung erfüllen. Da diese wegen laufender EU-Gesetzgebung noch nicht beschlossen ist, hätten die Betreiber auf den Nawaro-Bonus verzichten müssen.
Allerdings ist die Kuh noch nicht vom Eis: Die Übergangsregelung gilt nur bis zum Inkrafttreten der Nachhaltigkeitsverordnung, spätestens aber bis zum 31.12.2009. Außerdem fallen nur die BHKW darunter, die bis zum 5.12.2007 in Betrieb genommen oder bestellt wurden.